Gültigkeit von BtM-Rezepten: Bis zur Vorlage oder Abgabe?

Heute beantworte ich mal eine Frage von mir selbst. Sie ergab sich aus mehreren Anfragen an mich und beschäftigt aufgrund der Lieferprobleme sicherlich einige Cannabis-Patienten.

Ich habe versucht durch die passenden Fragen das Problem zu konkretisieren. Inzwischen habe ich für mich eine sinnvolle Antwort gefunden. Aber, nicht vergessen: Ich bin kein Jurist und warte noch auf Antwort von einigen Stellen, die ich anfragt habe.

Update: Inzwischen wurde die Gültigkeit von BtM-Rezepten neu geregelt. Es reicht nun aus wenn das Rezept bei der Vorlage in der Apotheke noch gültig ist. Zuvor musste dies bei der Abgabe immer noch der Fall sein. Der neue Text:

Quelle: BtMVV § 12 Abgabe (1) Betäubungsmittel dürfen vorbehaltlich des Absatzes 2 nicht abgegeben werden: die bei Vorlage vor mehr als sieben Tagen ausgefertigt wurde, ausgenommen bei Einfuhr eines Arzneimittels nach § 73 Abs. 3 Arzneimittelgesetz, oder

Klare Sache: Länge der Gültigkeit von BtM-Rezepten

Die Gültigkeit von BtM-Rezepten beträgt insgesamt 8 Tage (Ausstellungsdatum + 7 Tage).

Beispiel: Das BtM Rezept wird am 1.1. ausgefüllt. Das Rezept ist damit gültig am 1.1. sowie den sieben darauf folgenden Tagen. 2. 3. 4. 5. 6. 7. 8.  also bis 8.1.

ALT Quelle: BtMVV § 12 Abgabe (1) Betäubungsmittel dürfen vorbehaltlich des Absatzes 2 nicht abgegeben werden: 1. auf eine Verschreibung, c) die bei Vorlage vor mehr als sieben Tagen ausgefertigt wurde, ausgenommen bei Einfuhr eines Arzneimittels nach § 73 Abs. 3 Arzneimittelgesetz, oder

Unklarer: Gültigkeit bis zur Vorlage in der Apotheke oder bis zur eigentlichen Abgabe?

Wenn ich innerhalb des Zeitraums – im Beispiel 8.1, – in die Apotheke gehe und das Medikament gleich mitnehmen kann, kein Problem. Weiterlesen

Cannabis – ein normales Medikament?

Die wichtigste Änderung mit dem neuen Cannabis als Medizin Gesetz ist dass Cannabis ein normales Medikament nach Bundesrecht geworden ist.

Dies meint Cannabis in Form von getrockneten Blüten, standardisierte Extrakte sowie Arzneimittel mit Nabilon und Dronabinol.

Was bedeutet normales Medikament?

Cannabis darf von jedem Arzt auf einem entsprechenden Rezept verschrieben werden. Die Kosten können von der Krankenkasse übernommen werden. Ein Versand per Post ist möglich. Es darf öffentlich eingenommen werden.

Was ist normal bei einem Betäubungsmittel im Gegensatz zu einem Nicht-Betäubungsmittel?

Die Verschreibung muss explizit begründet sein. Ein BtM-Rezept ist nur sieben Tage gültig. Für Reisen ins Ausland sind die entsprechende Gesetz zu achten. Die Menge pro 30 Tage ist beschränkt. Ein Arzt im Ausland kann nicht einfach ein Rezept für Cannabis in Deutschland ausstellen.

Was ist weiterhin nicht normal?

Die meisten verschreibungspflichtige Medikamente werden automatisch von der Krankenkasse bezahlt. Bei Cannabis ist ein Antrag an die Krankenkasse notwendig.

Ebenfalls noch nicht normal ist die Verfügbarkeit von Cannabis. Sorten sind immer wieder nicht lieferbar.

 

Österreich: Kann mein Arzt mir ein Rezept für Cannabisblüten aus Deutschland ausstellen?

Im Prinzip ja, aber in der Regel nicht. Zerlegen wir das ganze Mal in einzelne Fragen:

Frage: Darf ein Arzt in Österreich auf einem Btm-Rezept seines Landes Cannabisblüten verschreiben und kann es dann in Deutschland eingelöst werden?

Antwort: Nein. Das BfArM schreibt in seiner FAQ zur BtMVV:

Dürfen „ausländische BtM-Rezepte“ (aus EU-Staaten oder Drittländern) durch deutsche Apotheken beliefert werden?

Nein. Nur deutsche BtM-Verschreibungen dürfen von deutschen Apotheken beliefert werden.

Frage: Kann ein Arzt aus Österreich deutsche BtM-Rezepte erhalten? Weiterlesen

Wieviel Cannabis in Form von Blüten darf ein Arzt verschreiben?

Die Höchstmenge pro Patient innerhalb von 30 Tagen beträgt 100 Gramm Cannabis in Form von Blüten (unabhängig vom THC-Gehalt). Ein Überschreiten der Mengen ist im begründeten Einzelfall möglich.

Rechtsquelle: § 2 BtMVV

Siehe auch: Kategorie Übersicht der BtM-Höchstmengen für Cannabis-Medikamente