Wie lautet die PZN zur Abrechnung von Cannabis-Medikamenten nach dem neuen Gesetz?

Medikamente, die aufgrund der neuen Rechtslage erstattungsfähig geworden sind, haben eine Sonder-Pharmazentralnummern (PZN) zugeteilt bekommen. Beide PZN sind ab dem 01.03.2017 gültig.

Zur Abrechnung von Cannabis-haltigen Zubereitungen oder Cannabis-Blüten lautet die PZN 06460665

Die Abrechnung von Cannabis-haltigen Fertigarzneimitteln ohne PZN erfolgt über die Sonder-PZN 06460671.

Dies betrifft nicht die Fertigarzneimittel Sativex und Canemes, wenn diese hinsichtlich der Indikation im Rahmen ihrer Zulassung verschreiben werden.

Quelle: AVP