Inwiefern können Patientinnen und Patienten ihre Medizin im öffentlichen Raum anwenden, sofern dies notwendig ist?

Zur Frage wo Patientinnen und Patienten, die Cannabis als Medizin verschrieben bekommen, ihre Arznei einnehmen dürfen hat sich die Bundesregierung auf Anfrage der LINKEN geäußert.

In der Drucksache 18/11701 vom 27.03.2017 antwortet die Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Frank Tempel, Ulla Jelpke, Jan Korte, Dr. Petra Sitte und der Fraktion DIE LINKE. – Drucksache 18/11485 – Cannabismedizin und Straßenverkehr.

Die LINKE hat u.a. gefragt: „Inwiefern können Patientinnen und Patienten ihre Medizin im öffentlichen Raum anwenden, sofern dies notwendig ist?“

Dazu schreibt die Regierung in ihrer Antwort lapidar: „Gesetzliche Vorgaben zum Ort, an dem ein Arzneimittel einzunehmen ist, bestehen nicht.“

Dies bezieht sich auf die offiziellen Gebrauchsformen orale Aufnahme oder Inhalation. Beim Rauchen, insbesondere zusammen mit Tabak sind die entsprechenden Gesetze zum Nichtraucherschutz zu beachten.