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Keine Angst vor dem Cannabis-Rezept!

Hinweis zur Verschreibung von Cannabis auf Betäubungsmittelrezept

So wird es gemacht

Notwendige Angaben auf dem Betäubungsmittelrezept nach § 9 BtMVV

→ Gewicht je Packungseinheit bzw. je Einzeldosis bei abgeteilten Zubereitungen

→Darreichungsform

„Cannabisblüten“ oder „Cannabis flos“ sind keine genauen Arzneimittelbezeichnungen

Bei Rezepturen braucht der Apotheker diese Anweisung.

Cannabis auf BtM-Rezept

Betäubungsmittel wie Cannabis dürfen in Deutschland nur auf einem Betäubungsmittelrezept verschrieben werden.

Das Betäubungsmittelrezept ist ein amtliches Formblatt mit zweifachen Durchschlag. Von den 3 Exemplaren verbleibt eines beim Arzt, eines beim Apotheker und je nachdem wer das Rezept bezahlt geht ein Exemplar an die Krankenkasse oder den Patienten.

Weiterlesen:

DIE CHECKLISTE DER APOTHEKER
Apotheker achten vor allem auf die folgenden häufigsten fünf Fehler:

1. Höchstmengen beachtet?

Ärzte dürfen einem Patienten innerhalb eines Zeitraum von 30 Tagen nur bestimmte Mengen verschreiben. Die Betäubungsmittelverschreibungsverordnung legt folgende Grenzen fest:

– Cannabisblüten: maximal 100 Gramm (unabhängig vom THC-Gehalt)

– Cannabisextrakt-Zubereitungen: maximal 1 Gramm THC enthalten

– Dronabinol: maximal 500 Milligramm

In Ausnahmefällen darf der Arzt die Höchstmengen überschreiten. In diesem Fall ist das Rezept mit einem „A“ zu kennzeichnen.

2. Blütensorte angegeben?

Auf einem Rezept für Cannabisblüten muss neben den Menge in Gramm auch die Sorte genau benannt werden.

Falsch: „10 g Cannabisblüten“

Richtig: „Cannabis flos Sorte Bedrocan 15g“

Ein Austausch zwischen Sorten ist nicht möglich.

3. Gültiges Ausstellungsdatum?

Der Patient muss das Rezept innerhalb von sieben Tagen vorlegen, die Belieferung darf seit 2017 auch nach Ablauf der sieben Tage erfolgen.

4. Liegt Dosieranleitung vor?

Ein Betäubungsmittelrezept muss eine Anweisung mit der Einzel- oder Tagesdosis enthalten. Alternativ kann der Arzt auf eine schriftliche Gebrauchsanweisung verweisen, die er dem Patienten übergeben hat. Falls die Blüten portioniert werden sollen, braucht der Apotheker die gewünschte Einzeldosis.

5. Kontaktdaten vollständig?

Das Rezept muss die komplette Anschrift von Patient und Arzt enthalten. Dies ist auch bei Privatrezepten notwendig. Die Daten des Arztes sollten die Telefonnummer enthalten und aus ihnen sollte hervorgehen dass es sich im einen Humanmediziner handelt.

Quelle: „Fünf typische Fallstricke beim Cannabisrezept“, Deutsche Apotheker Zeitung vom 08.05.2018, Grit Spading, Landespharmazierätin von Schleswig-Holstein

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