Im Kontext des Urteils des Sozialgerichtes Düsseldorf gegen die Kostenerstattung einer Therapie mit Cannabis schrieb mit ein Patient folgende Frage:
„Betrifft das dann eigentlich nur die Kostenübernahme durch die Krankenkasse oder bedeutet so ein Urteil für denjenigen dann etwa auch, dass der Arzt nicht mehr auf Privatrezept verschreiben darf?“
Hier kann ich beruhigen. Ein Privatrezept ist immer möglich, wenn es der Arzt verantworten kann, da spielt die Kasse keine Rolle. Auch ansonsten sind mir keine negativen Folgen einer Ablehnung bekannt.
Daher gilt für alle Cannabis-Patienten
Beantragt die Kostenerstattung auf jeden Fall!
Ihr habt nichts zu verlieren außer eure Kosten. Ihr braucht weder einen Arzt noch ein Rezept für den Kostenantrag.
Falls die Krankenkasse den Antrag ablehnt, legt Widerspruch ein!
Wer hier schweigt, stimmt der Kasse zu. Nur gegen etwa 50% der abgelehnten Anträgen wird Widerspruch eingelegt. Das ist eine verschenkte Chance.
Wird auch der Widerspruch zurückgewiesen, klagt vor dem Sozialgericht!
Nur 1-2% der Ablehnungen landen vor Gericht – dabei ist absehbar dass erst die Gerichte davor sorgen werden dass der Wille des Gesetzesgebers bei der Neuregelung zu Cannabis als Medizin zur Geltung kommt und die Krankenkasse ihre Sabotage beenden. Eine Klage vor dem Sozialgericht ist wirklich einfach und ohne Anwalt möglich..