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Was muss beim Überschreiten der BtM-Höchstmenge beachtet werden?

Hierzu sind folgende Bedingungen erfüllt sein:

Auszug aus §2 der Betäubungsmittelverschreibungsverordnung:

(2) In begründeten Einzelfällen und unter Wahrung der erforderlichen Sicherheit des Betäubungsmittelverkehrs darf der Arzt für einen Patienten, der in seiner Dauerbehandlung steht, von den Vorschriften des Absatzes 1 hinsichtlich
1.
der Zahl der verschriebenen Betäubungsmittel und
2.
der festgesetzten Höchstmengen
abweichen. Eine solche Verschreibung ist mit dem Buchstaben „A“ zu kennzeichnen.

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