Die Deutsche Schmerzgesellschaft hat zum Bundesaktionstag gegen Schmerzen am 6.6. eine Pressemitteilung herausgegeben, in der auch Cannabis erwähnt wird. Die relevante Passage lautet:
Anlässlich der aktuellen Debatte um die Umsetzung des Gesetzes „Cannabis als Medizin“ fordert die Deutsche Schmerzgesellschaft ganz klar: Auch wenn Cannabis keineswegs als Wundermedizin zu betrachten ist, so kann es nicht sein, dass gerade die Patienten, die bisher schon eine Ausnahmegenehmigung vom bisher zuständigen Bundesamt hatten oder bei denen im Einzelfall die Verordnung von Cannabis als Medizin eine Hilfe sein kann, nach der erfoltgten Gesetzesänderung schlecht gestellt werden und oftmals keinen Zugang zur Kostenübernahme durch die Krankenkassen haben. „Ich fordere Politik und Kassen auf, diese Umsetzungshürden unverzüglich zu beseitigen“ so Schmerz-Präsident Prof. Dr. Martin Schmelz.