Heute beantworte ich mal eine Frage von mir selbst. Sie ergab sich aus mehreren Anfragen an mich und beschäftigt aufgrund der Lieferprobleme sicherlich einige Cannabis-Patienten.
Ich habe versucht durch die passenden Fragen das Problem zu konkretisieren. Inzwischen habe ich für mich eine sinnvolle Antwort gefunden. Aber, nicht vergessen: Ich bin kein Jurist und warte noch auf Antwort von einigen Stellen, die ich anfragt habe.
Update: Inzwischen wurde die Gültigkeit von BtM-Rezepten neu geregelt. Es reicht nun aus wenn das Rezept bei der Vorlage in der Apotheke noch gültig ist. Zuvor musste dies bei der Abgabe immer noch der Fall sein. Der neue Text:
Quelle: BtMVV § 12 Abgabe (1) Betäubungsmittel dürfen vorbehaltlich des Absatzes 2 nicht abgegeben werden: die bei Vorlage vor mehr als sieben Tagen ausgefertigt wurde, ausgenommen bei Einfuhr eines Arzneimittels nach § 73 Abs. 3 Arzneimittelgesetz, oder
Klare Sache: Länge der Gültigkeit von BtM-Rezepten
Die Gültigkeit von BtM-Rezepten beträgt insgesamt 8 Tage (Ausstellungsdatum + 7 Tage).
Beispiel: Das BtM Rezept wird am 1.1. ausgefüllt. Das Rezept ist damit gültig am 1.1. sowie den sieben darauf folgenden Tagen. 2. 3. 4. 5. 6. 7. 8. also bis 8.1.
ALT Quelle: BtMVV § 12 Abgabe (1) Betäubungsmittel dürfen vorbehaltlich des Absatzes 2 nicht abgegeben werden: 1. auf eine Verschreibung, c) die bei Vorlage vor mehr als sieben Tagen ausgefertigt wurde, ausgenommen bei Einfuhr eines Arzneimittels nach § 73 Abs. 3 Arzneimittelgesetz, oder
Unklarer: Gültigkeit bis zur Vorlage in der Apotheke oder bis zur eigentlichen Abgabe?
Wenn ich innerhalb des Zeitraums – im Beispiel 8.1, – in die Apotheke gehe und das Medikament gleich mitnehmen kann, kein Problem.
Was ist wenn ich das Rezept abgebe, bezahle, das Medikament bis zum 8.1. in der Apotheke ankommt und ich es erst am 9.1. mit einem Abholschein abhole? Da ist meiner Erfahrung nach auch kein Problem.
Was ist aber wenn ich am 1.1. in die Apotheke gehe, das Rezept vorlege aber das Medikament nicht verfügbar ist bzw. es erst nach dem 8.1. geliefert werden kann?
Reicht es hier nicht auch aus dass ich das Rezept rechtzeitig vorgelegt habe?
Sollte der Apotheke es auch bei Lieferproblemen annehmen und dann kann es dem Patienten egal sein wann die Bestellung eintrifft?
Was ist wenn der Apotheker es nicht annimmt und der Patient deswegen extra ein neues Rezept besorgen muss?
Ich habe leider keine definitive Antwort gefunden. Der Text in der BtMVV ist leider auch nicht eindeutig weil ich nicht weiß wie das Wort „Vorlage“ genau definiert ist bzw. ob das Verhalten des Apothekers ob er das Rezept annimmt entscheidet ist.
Rezept muss bei der Abgabe gültig sein – eigentlich…
Nach Rücksprache mit einem befreundeten Apotheker (die kennen auch nur ihre Praxis und nicht alle rechtlichen Details) und etwas nachdenken sieht es wohl wie folgt aus:
In der Theorie muss das Rezept noch gültig sein, wenn die Apotheker das BtM an den Kunden gibt. Falls es Lieferprobleme gab oder der Patient das Medikament verspätet abholt und daher die Gültigkeitsfrist des Rezeptes überschritten wurde, muss er eigentlich ein neues Rezept mitbringen.
In der Praxis kann der Apotheker an genau einer Stelle flexibel sein: Die verspätete Abgabe bei rechtzeitiger Lieferung. Der Besitzwechsel von Lieferanten an Apotheke wird von beiden Seiten dokumentiert. Ein Überschreiten der Frist wäre damit also aktenkundig. Ebenso erfasst wird das Annehmen des Rezeptes. Trägt das Apotheker alleine diesen Zeitpunkt ein und gibt dem Patienten den Abholschein, dann würde nicht erfasst wann das Medikament wirklich abgeholt wurde. Man könnte sagen dass der Apotheker einfach keine Besitzansprüche auf das gelieferte Medikament erhebt und es nur bis zur Abholung aufbewahrt. Das ist meine Meinung nach für die Praxis eine völlig legitime flexible Interpretation der Regeln.
Für Cannabis-Patienten bedeutet das: Kann eure Apotheke euch nicht innerhalb der Gültigkeitsdauer beliefern, braucht ihr leider ein neues Rezept. Insbesondere wenn die Lieferung nach der Gültigkeitsdauer erst erfolgt, hat der Apotheker keinen Spielraum.
Deswegen: Vor jedem Rezept erst einmal die aktuell verfügbaren Sorten in der Apotheke nachfragen. Gut dass es inzwischen einige Apotheken wie die am Roten Rathaus in Berlin gibt, die nicht jede Dose einzeln bestellen, sondern einen angemessenen Vorrat vor Ort haben.