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Für welche Diagnosen zahlen die Krankenkassen – Erste Daten aus der Begleiterhebung

Ärzte, die ihren Patienten nach einer Kostenübernahme Cannabis als Medizin zu Lasten der Krankenkasse verordnen dürfen, müssen an der Begleiterhebung für Verordnungen von Leistung nach § 31 Absatz 6 Satz 1 SGB V teilnehmen. Diese Daten des Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte aus einer Anfrage im Bundestag zeigt für welche Diagnosen es zahlreiche Kostenübernahmen gibt.

Genaue Quellenangabe: Deutscher Bundestag; Drucksache 19/9844; 19. Wahlperiode 02.05.2019

Es sind Mehrfachnennungen enthalten, daher ist die Summe größer als das n und die Prozentangaben in Summer größer 100.

Erkrankung bzw. Symptomatik Fälle (n=4774) Anteil in Prozent
Schmerz 3303 ca. 69
Spastik 530 ca. 11
Anorexie/Wasting 371 ca. 8
Übelkeit/Erbrechen 180 ca. 4
Depression 149 ca. 3
ADHS 72 ca. 2
Appetitmangel / Inappetenz 60 ca. 1
Darmkrankheit, entzündlich, nichtinfektiös 55 ca. 1
Ticstörung inkl. Tourette-Syndrom 49 ca. 1
Epilepsie 46 ca. 1
Restless Legs Syndrom 37 < 1
Insomie / Schlafstörung 35 < 1
Unruhe 30 < 1

 

Bei der Graphik ist der Balken für Schmerzen bei 20% gekappt damit bei anderen Balken unterscheidbar bleiben.

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