Für welche Diagnosen zahlen die Krankenkassen – Erste Daten aus der Begleiterhebung

Ärzte, die ihren Patienten nach einer Kostenübernahme Cannabis als Medizin zu Lasten der Krankenkasse verordnen dürfen, müssen an der Begleiterhebung für Verordnungen von Leistung nach § 31 Absatz 6 Satz 1 SGB V teilnehmen. Diese Daten des Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte aus einer Anfrage im Bundestag zeigt für welche Diagnosen es zahlreiche Kostenübernahmen gibt.

Genaue Quellenangabe: Deutscher Bundestag; Drucksache 19/9844; 19. Wahlperiode 02.05.2019

Es sind Mehrfachnennungen enthalten, daher ist die Summe größer als das n und die Prozentangaben in Summer größer 100.

Erkrankung bzw. SymptomatikFälle (n=4774)Anteil in Prozent
Schmerz3303ca. 69
Spastik530ca. 11
Anorexie/Wasting371ca. 8
Übelkeit/Erbrechen180ca. 4
Depression149ca. 3
ADHS72ca. 2
Appetitmangel / Inappetenz60ca. 1
Darmkrankheit, entzündlich, nichtinfektiös55ca. 1
Ticstörung inkl. Tourette-Syndrom49ca. 1
Epilepsie46ca. 1
Restless Legs Syndrom37< 1
Insomie / Schlafstörung35< 1
Unruhe30< 1

 

Bei der Graphik ist der Balken für Schmerzen bei 20% gekappt damit bei anderen Balken unterscheidbar bleiben. Weiterlesen

Bei welchen Diagnosen gibt es bisher Kostenzusagen?

Hier eine Liste mit Zusagen der Krankenkassen von denen ich erfahren habe. Wer mir sein Erfolg für die Liste mitteilen möchte, einfach mal an max @ bessercannabis . de

  • chronische Rückenschmerzen seit 30 Jahren und befristet bis 30.04.2018 – Quelle
  • Clusterkopfschmerzen, befristet bis Herbst
  • ADHS und Reizdarm durch Ritalin, bis Herbst – Quelle