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Glossar: Freinamen bei Arzneimitteln

Als Freinamen wird der gemeinfreie Name von Wirkstoffen in Arzneimitteln bezeichnet. Im Gegensatz hierzu steht der Markenname von Medikamenten.

Beispiel: Der Wirkstoff in „Aspirin“ (Markenname) heißt „Acetylsalicylsäure“ (Freiname). Der Wirkstoff in Heroin ist Diacetylmorphin.

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