Medikamente, die aufgrund der neuen Rechtslage erstattungsfähig geworden sind, haben eine Sonder-Pharmazentralnummern (PZN) zugeteilt bekommen. Beide PZN sind ab dem 01.03.2017 gültig.
Zur Abrechnung von Cannabis-haltigen Zubereitungen oder Cannabis-Blüten lautet die PZN 06460665
Die Abrechnung von Cannabis-haltigen Fertigarzneimitteln ohne PZN erfolgt über die Sonder-PZN 06460671.
Dies betrifft nicht die Fertigarzneimittel Sativex und Canemes, wenn diese hinsichtlich der Indikation im Rahmen ihrer Zulassung verschreiben werden.
Quelle: AVP