Wie lautet die PZN zur Abrechnung von Cannabis-Medikamenten nach dem neuen Gesetz?

Medikamente, die aufgrund der neuen Rechtslage erstattungsfähig geworden sind, haben eine Sonder-Pharmazentralnummern (PZN) zugeteilt bekommen. Beide PZN sind ab dem 01.03.2017 gültig.

Zur Abrechnung von Cannabis-haltigen Zubereitungen oder Cannabis-Blüten lautet die PZN 06460665

Die Abrechnung von Cannabis-haltigen Fertigarzneimitteln ohne PZN erfolgt über die Sonder-PZN 06460671.

Dies betrifft nicht die Fertigarzneimittel Sativex und Canemes, wenn diese hinsichtlich der Indikation im Rahmen ihrer Zulassung verschreiben werden.

Quelle: AVP

Wie lautet die Pharmazentralnummer (PZN) der Verdampfer von Storz und Bickel?

Das VOLCANO MEDIC 2 Verdampfungssystem hat die PZN: 15885501 und die PPN: 111588550156. Preis: 598,00 EUR

Der MIGHTY MEDIC hat die PZN: 15634236 und die PPN: 111563423659. Preis: 348,00 EUR

Allgemeine Information: Die Firma Storz und Bickel stellt Geräte die „Volcano Medic“ und „Mighty Medic“ für die medizinische Cannabisinhalation her. Im Gegensatz zu den meisten anderen Geräten auf dem Markt sind die Vaporizer von Stolz und Bickel als Medizinprodukte zugelassen.

Die Kosten für einen Verdampfer können von der Krankenkasse übernommen werden. Dies muss im Kostenantrag explizit erwähnt werden. Im Falle einer Kostenübernahme kann der Arzt dann das Gerät als Hilfsmittel verordnen.

Quelle und zum Weiterlesen: Webshop von Storz und Bickel – Produktvergleich

Stand der Information: März 2021