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Führerschein und Cannabis als Medizin

Die Frage ein Patient, der Cannabis als Medizin nutzt am Straßverkehr teilnehmen darf taucht immer wieder auf und sorgt für große Verunsicherung unter den „Führerscheinabhängigen“. Die Rechtslage ist in der Theorie scheinbar so klar, wie in der Praxis unklar.

Führerscheinrecht und Substanzgebrauch ist an sich schon ein komplexes Thema. Während es für den Kontext Cannabis als Rausch- und Genußmittel eine Menge Urteile und Erfahrungswerte gibt, sind im Kontext Cannabis als Medizin alle Beteiligten noch deutlich unerfahrener. Das betrifft die Führerscheinstellen, die Polizei ebenso wie mich und andere Fachpatienten. Insbesondere was den Komplex MPU betrifft, habe ich einige plausible aber vage Ansätze, aber keinen Erfahrungsschatz wie bei anderen Fragen.

Ein grundsätzlicher Ratschlag an Patienten: Sorgt dafür dass euer Gegenüber, sei es Polizei oder Führerscheinstelle versteht dass der Gebrauch eures Medikamentes so normal ist wie jedes andere Medikament auch.

Die orale Aufnahme ist hierzu eher geeignet als die inhalitive Aufnahme mit einem Vaporisator; das Rauchen von Cannabisblüten kann viel eher als Genußkonsum / Mißbrauch bewertet werden als die beiden anderen Aufnahmeformen.

Lasst euch von eurem Arzt die schriftliche Anweisung zum Gebrauch mitgeben – die bei Betäubungsmitteln eh in der Regel vorgesehen ist. Bittet euen Arzt eure Eignung für den Straßenverkehr einzuschätzen; lasst euch dies – sowie euren Therapieplan und ob die Eindosierung abgeschlossen ist – schriftlich geben, Muster hierfür siehe unten.

Haltet euch genau an die Vorgaben des Arztes, da diese eine Gefahr für den Straßenverkehr ausschließen sollten; Dies beinhaltet wann (Regelmäßig die gleiche Menge ist gut, Bedarfsmedikamentation schlecht) wieviel (Waage statt Augenmaß!) Cannabis gebraucht wird und welche zeitlichen Abstände zu eurer regelmäßigen (Weg zur Arbeit etc.) und unregelmäßigen Teilnahme am Straßenverkehr einzuhalten sind.

Für Polizeikontrollen gilt wie immer: Alles was sie sagen kann und wird an die Führerscheinstelle weitergegeben. Insbesondere zu eurer Erkrankung braucht ihr gegenüber der Polizei keine Aussagen machen.

Es gibt einige nützliche Materialien:

Wie bei allen anderen Fragen und Problemen ist das ACM-Patiententelefon der richtige Ansprechpartner für Patienten, die Probleme oder Sorgen bzgl. ihres Medikamentes und dem Straßenverkehr haben.

Kleine Anfrage zu „Cannabismedizin und Straßenverkehr“ – kompakt

Cannabinoid-Ausweis DE/EN zum selber Ausdrucken als PDF

Alternativ kann man sich von seinem Arzt eine Bescheinigung ausstellen lassen, ein Muster dazu gibt es in der neuen Version meines Ratgebers:

Artikel: Juristisches Neuland: Patient darf unter Cannabis-Einfluss Auto fahren (Neue Osnabrücker Zeitung)

Sehr empfehlenswert: Ein Artikel aus der Zeitschrift der Deutsche Polizei Gewerkschaft, Ausgabe 08 2017 Seite 1 sowie 18-21

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