Ich kam Ende letzten Jahres als Beifahrer in eine Polizeikontrolle. Der Fahrer ist ebenfalls Patient. Die Sache ist gut ausgegangen – auch dank eines ausgefüllten Cannabinoidausweis.
Den Cannabinoidausweis könnt ihr auf dieser Seite kostenlos bestellen oder einfach selbst ausdrucken. Eigentlich muss man als Patient nichts bei sich führen, daher gibt es auch keinen „offiziellen“ Ausweis. Der Ausweis ist im Prinzip nichts anderes als ein Vordruck für den Arzt. Es gibt inzwischen weitere Cannabioid-Ausweis, sogar chic im Kreditkartenformat. Zu diesem einen speziellen Produkt möchte ich sagen: Ob die Unterschrift des Apothekers besser ist als eine Behandlungsbestättigung vom Arzt bezweifel ich, sie könnte aber durchaus auch seinen Zweck erfüllen. Das Gute am Papierausweis ist dass man immer wieder ein aktuelles datum eintragen kann und explizit die Blüten erwähnen kann.
Was man zudem dabei haben sollte
Sehr empfehlenswert: Ein Artikel aus der Zeitschrift der Deutsche Polizei Gewerkschaft, Ausgabe 08 2017 Seite 1 sowie 18-21
Das Fazit findet sich auch aktuell in einem Artikel der Ärztezeitung zum diesjährigen Verkehrsgerichtstages: „Nicht zuletzt unter dem Eindruck der sozial- und betäubungsmittelrechtlichen Freigabe von Cannabis als Medizin seit März 2017, werden sich die Referenten unter anderem mit der Reichweite der sogenannten Arzneimittelklausel in Paragraf 24a Straßenverkehrsgesetz befassen, wonach die Teilnahme am Straßenverkehr auch unter Cannabis-Einfluss dann keine Ordnungswidrigkeit darstellt, wenn ein THC-haltiges Arzneimittel bestimmungsgemäß eingenommen wurde.“