ACM beschließt Unterstützung für Patienten bei einem Antrag auf den Eigenanbau

ACM beschließt Unterstützung für Patienten bei einem Antrag auf den Eigenanbau

ACM beschließt Unterstützung für Patienten bei einem Antrag auf den Eigenanbau

„Eigentlich sollte das Gesetz aus dem Jahr 2017 dieses Problem lösen und den Eigenanbau überflüssig machen.“

Es gibt weiterhin Patienten, die keine Übernahme für ihre Therapie mit Cannabisblüten erhalten haben. Lehnt die Krankenkasse den Antrag ab, bleibt nur der Klageweg. Auch dies führt nicht immer zu einem Erfolg.

Unter diesen Patienten ist auch ein signifikanter Anteil derer die vor dem neuen Gesetz eine Ausnahmegenehmigung erhielten. Für Patienten ohne Kostenübernahme liegen die gleichen Voraussetzungen wie im Fall Michael F.. Dieser Patient hatte 2017 durch eine erfolgreiche Klage eine Genehmigung für seinen Eigenanbau erhalten.

Das BfArM lehnt aktuell Anträge auf Eigenanbau generell ab. Alternativ bittet die Behörde die Patienten den Antrag zurück zu ziehen. Dieser sei – laut BfArM – eh chancenlos. Daher sollte er besser zurückgenommen werden um damit eine kostenpflichtige Anlehnung zu vermeiden.

Daher freut es mich sehr dass in den ACM-Mitteilungen vom 25. August 2018 zu lesen ist:

„der Vorstand der ACM hat beschlossen, 2 bis 3 Patienten bei einem Antrag auf den Eigenanbau von Cannabis juristisch zu unterstützen. Einer wird der Patient mit Cluster-Kopfschmerzen sein, der vor dem zuständigen Landessozialgericht und dem Bundesverfassungsgericht unterlegen ist. Da in einem früheren Verfahren vor einem Verwaltungsgericht der Krankenkasse später einfiel, die Kosten doch noch zu übernehmen, wollen wir diesmal gleich mehrere Patienten unterstützen. Später hat dieser Patient doch noch erfolgreich sein Recht auf Eigenanbau durchsetzen können.“ [weiterlesen]

Kriterien für Bewerber

Der ACM sucht nun Patienten mit guten Voraussetzungen für die Klagen.

„Geeignete Bewerber für eine Unterstützung durch die ACM sollten folgende Voraussetzungen erfüllen:
1. Sie sollten eine Ausnahmeerlaubnis der Bundesopiumstelle zur Verwendung von Cannabisblüten nach § 3 Abs. 2 BtMG bekommen haben (zwischen 2007 und 2017).
2. Ihre Krankenkasse sollte die Kostenübernahme für eine Therapie mit cannabisbasierten Medikamenten abgelehnt haben.
3. In einem Verfahren vor einem Sozialgericht sollte diese Ablehnung als rechtsgültig bestätigt worden sein.

Interessierte wenden sich bitte an die ACM unter info@cannabis-med.org

Es gibt grundsätzlich darum, dass Patienten, die Cannabis benötigen, aber keine Kostenübernahme durch Ihre Krankenkasse bekommen, dann der Eigenanbau erlaubt sein sollte.“

Kostenerstattung genehmigt – Lars Scheimann hat es geschafft

Lars Scheimann alias Doktor Hanf ist ein Patient der ersten Stunden. Der Tourette-Patient war einer der ersten die in Deutschland eine Ausnahmegenehmigung für den Erwerb von Cannabisblüten aus der Apotheke erhalten hat. 2007 gab es den ersten genehmigten Antrag – die erst aufgrund von Gerichtsurteilen überhaupt vom BfArM geprüft und nicht nur pauschal abgelehnt wurden. Als Scheimann 2009 deine Genehmigung erhält ist er einer von nur 27 Personen in ganz Deutschland.

Heute, am 12. Mai 2017 schreibt er auf Facebook:

Ich könnte heulen … Danke lieber Gott…!!!! gerade, hat meine Krankenkasse angerufen und mir mitgeteilt, das mein Antrag zur Kostenübernahme für Cannabis bewilligt ist …:)
nun ist alles geschafft und ich darf endlich in Frieden leben …!!!!

Herzlichen Glückwunsch, Lars!

Mein Antrag wurde vor einer Woche abgelehnt, insofern bin ich auch etwas neidisch – aber das ändert nichts daran dass du es 100% verdient hast.