Der Fragebogen des MDK

Diese Seite wird nicht weiter gepflegt, die aktuellsten Informationen zum Thema Kostenantrag und MDK Fragebogen finden sie hier.

Bei einem Antrag auf Kostenerstattung einer Therapie mit Cannabis-Medikamenten durch die gesetzliche Krankenversicherung wird regelmäßig der MDK eingeschaltet. Der medizinische Dienst der Krankenkassen beurteilt den Fall von der medizinischen Seite und gibt eine Empfehlung ab. Diese ist für die Krankenkassen nicht bindend. Die Entscheidung ob eine Leistung übernommen wird obliegt der Krankenkasse. Mir sind Fälle bekannt bei denen die Kasse die Therapie mit Cannabis entgegen der MDK Empfehlung übernommen hat.

Fragebogen obligatorisch

In der Regel erhält der Antragssteller bzw. sein Arzt vom MDK einen Fragebogen. Soweit mir bekannt ist der Fragebogen weitgehend standardisiert und unterscheidet sich kaum zwischen den einzelnen Krankenkassen. In diesem Artikel habe ich den Fragebogen genutzt den mein Arzt mit dem ich die Kostenübernahme beantragt habe, bereit für einen anderen Patienten erhalten hat. Wir sind beide bei der Techniker Krankenkasse (TK) versichert. Weiterlesen

Ausfüllhilfe: MDK-Fragebogen

Der Fragebogen des MDK, amtliche Bezeichnung „Ärztliche Bescheinigung gemäß §31 Absatz 6 SGB V“ ist für viele Patienten und Ärzte ein ernstzunehmendes Hindernis. Dieser Artikel soll die wichtigsten Fragen und Antworten klären und beim Ausfüllen helfen.

Die Reihenfolge der Fragen und Antworten entspricht der auf meinem Fragebogen, es ist nicht auszuschließen dass die Reihenfolge auf deren Bögen eine andere ist, Fragen etwas anders formuliert sind oder der eine oder andere Punkt mehr oder weniger auftaucht. Ich freue mich über Feedback zur Praxistauglichkeit der Anleitung, Hinweise auf Abweichungen oder Änderungen sowie darüber welche Formulierungen bei euch und eurer Diagnose erfolgreich oder nicht erfolgreich waren. Insbesondere gilt es eine Liste der gängigen Medikamente zu erstellen, die vor einer Einstufung als „austherapiert“ getestet werden mussten. Weiterlesen