330.000 registrierte Cannabis-Patienten in Kanada

Für das Potenzial von Cannabis als Medizin liegt meine Schätzung seit langem bei etwa 1% der Bevölkerung bis 1 Millionen Menschen. Diese Menschen sind mittel- bis schwerkrank und könnten durch Cannabis als reale Therapieoption ihr Leiden mindern. Nicht jedem hilft Cannabis und bei einigen wird der Nutzen „nur“ gering sein, für das Leben eines chronisch kranken Menschen ist es ein Gewinn an Lebensqualität. Alleine dieser Nutzen sollte den Einsatz von Cannabis rechtfertigen.

Ursprünglich wollte ich meinen Wert – basierend insbesondere auf Angaben von Dr. Grotenhermen – nochmal sauber herleiten. Allerdings hat die rasante Entwicklung im Bereich Cannabis in Kanada die Notwendigkeit obsolete gemacht.

Dort sind inzwischen 330.000 Personen bei einem Anbieter für medizinisches Cannabis als offizielle Patienten registriert laut Health Canada. Die Aussagekraft der Zahl wird gemindert durch die Möglichkeit sich bei mehreren Anbietern gleichzeitig anzumelden. Diese Zahl entspricht bis zu 0,9% der Bevölkerung Kanadas. Übertragen auf Deutschland wären dies 750.000 Personen. Damit sind meine Werte von 1% bzw. 1 Millionen plausibel Weiterlesen

ACM beschließt Unterstützung für Patienten bei einem Antrag auf den Eigenanbau

ACM beschließt Unterstützung für Patienten bei einem Antrag auf den Eigenanbau

ACM beschließt Unterstützung für Patienten bei einem Antrag auf den Eigenanbau

„Eigentlich sollte das Gesetz aus dem Jahr 2017 dieses Problem lösen und den Eigenanbau überflüssig machen.“

Es gibt weiterhin Patienten, die keine Übernahme für ihre Therapie mit Cannabisblüten erhalten haben. Lehnt die Krankenkasse den Antrag ab, bleibt nur der Klageweg. Auch dies führt nicht immer zu einem Erfolg.

Unter diesen Patienten ist auch ein signifikanter Anteil derer die vor dem neuen Gesetz eine Ausnahmegenehmigung erhielten. Für Patienten ohne Kostenübernahme liegen die gleichen Voraussetzungen wie im Fall Michael F.. Dieser Patient hatte 2017 durch eine erfolgreiche Klage eine Genehmigung für seinen Eigenanbau erhalten.

Das BfArM lehnt aktuell Anträge auf Eigenanbau generell ab. Alternativ bittet die Behörde die Patienten den Antrag zurück zu ziehen. Dieser sei – laut BfArM – eh chancenlos. Daher sollte er besser zurückgenommen werden um damit eine kostenpflichtige Anlehnung zu vermeiden.

Daher freut es mich sehr dass in den ACM-Mitteilungen vom 25. August 2018 zu lesen ist:

„der Vorstand der ACM hat beschlossen, 2 bis 3 Patienten bei einem Antrag auf den Eigenanbau von Cannabis juristisch zu unterstützen. Einer wird der Patient mit Cluster-Kopfschmerzen sein, der vor dem zuständigen Landessozialgericht und dem Bundesverfassungsgericht unterlegen ist. Da in einem früheren Verfahren vor einem Verwaltungsgericht der Krankenkasse später einfiel, die Kosten doch noch zu übernehmen, wollen wir diesmal gleich mehrere Patienten unterstützen. Später hat dieser Patient doch noch erfolgreich sein Recht auf Eigenanbau durchsetzen können.“ [weiterlesen]

Kriterien für Bewerber

Der ACM sucht nun Patienten mit guten Voraussetzungen für die Klagen.

„Geeignete Bewerber für eine Unterstützung durch die ACM sollten folgende Voraussetzungen erfüllen:
1. Sie sollten eine Ausnahmeerlaubnis der Bundesopiumstelle zur Verwendung von Cannabisblüten nach § 3 Abs. 2 BtMG bekommen haben (zwischen 2007 und 2017).
2. Ihre Krankenkasse sollte die Kostenübernahme für eine Therapie mit cannabisbasierten Medikamenten abgelehnt haben.
3. In einem Verfahren vor einem Sozialgericht sollte diese Ablehnung als rechtsgültig bestätigt worden sein.

Interessierte wenden sich bitte an die ACM unter info@cannabis-med.org

Es gibt grundsätzlich darum, dass Patienten, die Cannabis benötigen, aber keine Kostenübernahme durch Ihre Krankenkasse bekommen, dann der Eigenanbau erlaubt sein sollte.“

Probanden gesucht: Chronisch schmerzhafte HIV-assoziierte Neuropathie

Probanden gesucht: Chronisch schmerzhafte HIV-assoziierte NeuropathieAn der Charite in Berlin werden derzeit Probanden für die Studie „Schmerzreduktion unter der Einnahme von Cannabidivarin (CBDV) im Vergleich zu Placebo“ gesucht. Zielgruppe sind Menschen mit einer HIV-Infektion die unter einer Neuropathie leiden. Die Studie zur Prüfung des Wirkstoffes wird ambulant durchgeführt. Interessenten können sich unter neuropathie-studie@chartie.de melden.

Details zur Neuropathie-Studie aus dem EU-Register

Weitere Informationen gibt es beim Eintrag der Studie im EU Register für klinische Studien. Dort sind auch die genauen Teilnahmebedingungen zu finden.

Neben der Schmerzreduktion bei der Neuropathie sollen folgende Fragen untersucht werden:

•Zeigt CBDV Wirkungen auf spezielle Schmerzeigenschaften?
•Werden zusätzliche Schmerzmittel gebraucht?
•Ist CBDV ausreichend sicher?
•Hat CBDV Einfluss auf physische und psychische Funktionen?
•Hat die Erwartung der Patienten Einfluss auf den Effekt von CBDV und Placebo?
•Hat CBDV Einfluss auf das akute subjektive Befinden der Patienten?
•Hat CBDV Einfluss auf die Lebens- und Schlafqualität?
•Ist ein Ansprechen („response“) auf die CBDV-Therapie assoziiert mit dem Genotyp der Patienten?

Erforscht wird in der Phase-II Studie der Einsatz von CBDV als Therapieform, dessen Sicherheit und die Effektivität (Wirksamkeit, nicht die Effizenz = Kosten-Nutzen-Relation). Weiterlesen

Kostenerstattung genehmigt – Lars Scheimann hat es geschafft

Lars Scheimann alias Doktor Hanf ist ein Patient der ersten Stunden. Der Tourette-Patient war einer der ersten die in Deutschland eine Ausnahmegenehmigung für den Erwerb von Cannabisblüten aus der Apotheke erhalten hat. 2007 gab es den ersten genehmigten Antrag – die erst aufgrund von Gerichtsurteilen überhaupt vom BfArM geprüft und nicht nur pauschal abgelehnt wurden. Als Scheimann 2009 deine Genehmigung erhält ist er einer von nur 27 Personen in ganz Deutschland.

Heute, am 12. Mai 2017 schreibt er auf Facebook:

Ich könnte heulen … Danke lieber Gott…!!!! gerade, hat meine Krankenkasse angerufen und mir mitgeteilt, das mein Antrag zur Kostenübernahme für Cannabis bewilligt ist …:)
nun ist alles geschafft und ich darf endlich in Frieden leben …!!!!

Herzlichen Glückwunsch, Lars!

Mein Antrag wurde vor einer Woche abgelehnt, insofern bin ich auch etwas neidisch – aber das ändert nichts daran dass du es 100% verdient hast.

„MedCann“ heißt nun „Spektrum Cannabis“

Am 4.4.2017 änderte die Gesellschafterversammlung den Gesellschaftsvertrag der Firma MedCann GmbH Pharma and Nutraceuticals, St. Leon-Rot. Dabei wurde die Firma in Spektrum Cannabis GmbH umbenannt. Dies geht aus einer Veröffentlichung vom 2.5.2017 hervor.

Am 16.01.2017 wurde bekanntgegeben dass Rainer Hofmann nicht länger Geschäftsführer der Firma ist. Damit ist Dr. Pierre Debs der alleinige Geschäftsführer.

Die Gründung der Firma wurde am 29.06.2015 bekannt gegeben.

Quelle: handelsregister.de – leider kann man nicht direkt auf die Veröffentlichung verlinken.

Aktenzeichen der Firma beim Amtsgericht Mannheim: HRB 722415