Das Endocannabinoid-System

Der folgende Artikel ist ein Gastbeitrag der Kalapa Clinic.

Das Endocannabinoid-System (ECS) ist ein biologisches System, das seit den 1990ern studiert wird. Seine Aufgabe ist es, die Homöostase in der Gesamtheit der wichtigen physiologischen Prozesse im Körper aufrechtzuerhalten.

Wie funktioniert das Endocannabinoid-System?

Nicht nur der Mensch, sondern sämtliche Wirbeltierspezies verfügen über dieses System. Seine Funktion basiert auf verschiedenen Signalmolekülen, allesamt Lipide, die Endocannabinoide genannt werden. Die beiden bekanntesten sind 2-Arachidonylglycerin und Anandamid. Diese Moleküle binden an Endocannabinoidrezeptoren im Gehirn, in anderen Teilen des zentralen und peripheren Nervensystems, im Verdauungstrakt und weiteren Organen.

Im Gegensatz zu den meisten anderen Neurotransmittern werden Endocannabinoide nach Bedarf synthetisiert. Sie diffundieren retrograd durch den synaptischen Spalt und regulieren die Funktion des präsynaptischen Neurons. Am ehesten können wir uns das vielleicht so vorstellen, dass Endocannabinoide wie eine Art Dimmschalter funktionieren. Sie helfen, die Aktivität verschiedenster Zellen zu regulieren, um das nötige Gleichgewicht zu wahren bzw. wiederherzustellen. Weiterlesen

Wie die Kassen den Begriff „schwerwiegend“ uminterpretieren

In Deutschland bezahlen die Krankenkassen, dank eines neuen Gesetzes, eine Cannabistherapie. Wer chronisch Krank ist und an ADHS, Tourette oder chronischen Darmerkrankungen leidet, hat Pech. Bei diesen Krankheiten lehnen die Krankenkassen die Anträge auf eine Übernahme von Kosten ab. Der Grund liegt in einer Definitionslücke seitens des Gesetzgebers. Diese Lücke lässt in der Praxis unterschiedliche Interpretationen des Begriffs zu. Laut einer Handreichung von Rechtsanwalt Dr. Oliver Tolmein werden solche „unbestimmten Rechtsbegriffe“ bezüglich der Interpretation schlussendlich von den Gerichten überprüft.

Schwerwiegend gleich lebensbedrohlich?

Eine Interpretation basiert auf der Auslegung des Gemeinsamen Bundesausschusses, ein Gremium welches über Leistungsansprüche im Gesundheitswesen entscheidet. Weiterlesen

Rezepte zur Verschreibung und Verordnung von Arzneimitteln

Dieser Beitrag setzt folgenden Artikel mit Grundlageninformationen voraus:

Die wesentlichen Informationen in diesem Beitrag sind in normaler Schriftgröße geschrieben. Ergänzende Informationen sind etwas kleiner und kursiv formatiert. Diese sind für die Lektüre nicht unbedingt notwendig und können für ein besseres Verständnis des Wesentlichen ignoriert werden.

Für das Verschreiben und Verordnen von Arzneimitteln gibt es unterschiedliche Regelungen und Rezepte. Die Rezepte unterscheiden sich bezüglich der notwendigen Angaben und haben meist eine typische Farbe.

  • Betäubungsmittelrezept: Geld
  • Krankenkassenrezept: Rosa
  • Privatrezept für Nicht-Betäubungsmittel: Beliebig

Es gibt für Privatrezepte Vordrucke in Grün und Blau und es können die Vordrucke für rosa Kassenrezepte genutzt werden.

Neben Arzneimitteln werden auch Heilmittel (Behandlungsmaßnahmen wie Logopädie oder Ergotherapie) verordnet, diese werden hier nicht behandelt.

Funktionen eines Rezeptes

Ein Rezept kann zwei Funktionen haben: Zum einen dürften bestimmte Arzneimittel nur mit einem Rezept vom Apotheker abgegeben werden, hier ermöglicht das Rezept den Erwerb durch den Patienten. Zweitens ist in vielen Fällen für die Kostenerstattung z.B. durch die Krankenversicherung ein Rezept notwendig.

Betäubungsmittel oder nicht?

Bezüglich der Abgabe in der Apotheke gibt es einfache Rezepte, die für verschreibungspflichtige Medikamente gelten und amtliche Rezeptformulare für Betäubungsmittel.

Zudem gibt es das amtliche „T-Rezept“ für die Verschreibung von Lenalidomid und Thalidomid für das spezielle Anforderungen gelten. Thalidomid ist bekannt geworden als Contergan, was den besonderen Status solcher Medikamente verständlich macht.

Betäubungsmittelrezepte sind amtliche Formulare mit einer Seriennummer und einem gelben Deckblatt. Diese Vordrucke müssen genutzt werden, unabhängig ob es als Kassenrezept eingereicht werden soll oder als Privatrezept selbst bezahlt wird. Um ein Betäubungsmittel als Privatrezept zu verschreiben muss beim Punkt Kostenträger „Privat“ anstelle der jeweiligen Krankenkasse notiert werden.

Pro abgegebener Packung ist eine Btm-Rezeptgebühr von 2,91 Euro inkl. Umsatzsteuer fällig.

Kassenrezepte

Medikamente, die zu lasten einer gesetzlichen Krankenversicherung verordnet werden, müssen auf einem rosa Krankenkassenrezept verordnet werden. Das Kassenrezept enthält zusätzliche Informationen zum Kostenträger wie der Krankenkasse und dem Versicherten. Zudem müssen Arzt und Apotheker die Voraussetzungen für eine Verordnung und Kostenerstattung wie Rabattverträge der einzelnen Krankenkassen beachten. In der Regel sind nur Arzneimittel erstattungsfähig, die auch verschreibungspflichtig sind. Es gibt Ausnahmen bei bestimmten Diagnosen und Arzneimittel sowie bei Medikamente für Kinder unter 12 Jahren.

Der Patient muss hier eine anteilige, aber gedeckelte Zuzahlung leisten, falls er als Versicherter oder das Medikamente nicht (teilweise) davon befreit sind.

Privatrezept

Das einfachste Rezept ist das Privatrezept. Dieses muss – nach §2 der Arzneimittelverschreibungsverordnung – Angaben zum Arzt und Patient, das Datum, die genaue Bezeichnung des Medikamentes inklusive Darreichungsform und Menge sowie die Unterschrift des Arztes enthalten. Es gibt keine formalen Vorgaben für ein einfaches Rezept. Anstelle eines Vordrucks kann auch ein einfaches Blatt Papier oder ein Bierdeckel genutzt werden. Auch ein rosa Kassenrezept kann, durch Streichen der Krankenkasse unter dem Punkt Kostenträger und dem Hinweis „privat“ an dieser Stelle, zum Verschreiben eines Privatrezeptes genutzt werden. Vordrucke machen für Privatpatienten oder andere Fälle bei denen das Rezept maschinell verarbeitet werden soll Sinn.

Ein Privatrezept kann auch für nicht-verschreibungspflichtige Arzneimittel ausgestellt werden. Für den Patienten hat dies alleine den Nutzen dass er die Empfehlung des Arztes als Notiz mit in die Apotheke nehmen kann. Hilfreich ist dies, wenn eine Rezepturen wie eine Salbe anstelle eines Fertigarzneimittel verschrieben wird. Hier notiert der Arzt ein Rezept im ursprünglichen Sinne mit allen Wirk- und Inhaltsstoffen für die Zubereitung durch den Apotheker. Dabei kann er individuelle Faktoren wie Unverträglichkeiten sowie eine angepasste Wirkstoffkonzentration und bedarfsgerechte Dosierung der Konservierungsmittel berücksichtigen.

Für das Verschreiben von nicht-verschreibungspflichtige Medikamenten wird in der Regel ein grüner Vordruck genutzt. Einige Krankenkassen erstatten unter Umständen bestimmte Arzneimittel, die von einem Arzt auf einem grünen Rezept verordnet wurden.

Cannabis – ein normales Medikament?

Die wichtigste Änderung mit dem neuen Cannabis als Medizin Gesetz ist dass Cannabis ein normales Medikament nach Bundesrecht geworden ist.

Dies meint Cannabis in Form von getrockneten Blüten, standardisierte Extrakte sowie Arzneimittel mit Nabilon und Dronabinol.

Was bedeutet normales Medikament?

Cannabis darf von jedem Arzt auf einem entsprechenden Rezept verschrieben werden. Die Kosten können von der Krankenkasse übernommen werden. Ein Versand per Post ist möglich. Es darf öffentlich eingenommen werden.

Was ist normal bei einem Betäubungsmittel im Gegensatz zu einem Nicht-Betäubungsmittel?

Die Verschreibung muss explizit begründet sein. Ein BtM-Rezept ist nur sieben Tage gültig. Für Reisen ins Ausland sind die entsprechende Gesetz zu achten. Die Menge pro 30 Tage ist beschränkt. Ein Arzt im Ausland kann nicht einfach ein Rezept für Cannabis in Deutschland ausstellen.

Was ist weiterhin nicht normal?

Die meisten verschreibungspflichtige Medikamente werden automatisch von der Krankenkasse bezahlt. Bei Cannabis ist ein Antrag an die Krankenkasse notwendig.

Ebenfalls noch nicht normal ist die Verfügbarkeit von Cannabis. Sorten sind immer wieder nicht lieferbar.

 

Der Fragebogen des MDK

Diese Seite wird nicht weiter gepflegt, die aktuellsten Informationen zum Thema Kostenantrag und MDK Fragebogen finden sie hier.

Bei einem Antrag auf Kostenerstattung einer Therapie mit Cannabis-Medikamenten durch die gesetzliche Krankenversicherung wird regelmäßig der MDK eingeschaltet. Der medizinische Dienst der Krankenkassen beurteilt den Fall von der medizinischen Seite und gibt eine Empfehlung ab. Diese ist für die Krankenkassen nicht bindend. Die Entscheidung ob eine Leistung übernommen wird obliegt der Krankenkasse. Mir sind Fälle bekannt bei denen die Kasse die Therapie mit Cannabis entgegen der MDK Empfehlung übernommen hat.

Fragebogen obligatorisch

In der Regel erhält der Antragssteller bzw. sein Arzt vom MDK einen Fragebogen. Soweit mir bekannt ist der Fragebogen weitgehend standardisiert und unterscheidet sich kaum zwischen den einzelnen Krankenkassen. In diesem Artikel habe ich den Fragebogen genutzt den mein Arzt mit dem ich die Kostenübernahme beantragt habe, bereit für einen anderen Patienten erhalten hat. Wir sind beide bei der Techniker Krankenkasse (TK) versichert. Weiterlesen