Durch die neue Rechtslage in Deutschland ist das Reisen mit Cannabis-Medikamenten in jeder Form (Blüten, Extrakt, etc.) rechtlich genauso wie bei anderen Betäubungsmitteln möglich. Das ist einer der Vorteile weil in Deutschland Cannabis als Medizin über das Bundesrecht geregelt ist. In den USA ist Cannabis zu auf der Ebene einzelner Bundesstaaten legal. Das Fliegen mit Cannabis innerhalb der Staaten ist dort weiterhin – nach dem Bundesrecht – nicht legal möglich.
Für die Mitnahme von verschriebenen Betäubungsmitteln bei Reisen ins Ausland gibt es standardisierte Regelungen. Diese gelten rechtlich für Morphium ebenso wie für Ritalin oder eben Cannabis-Blüten. Leider gibt es quasi ebenso viele unterschiedliche Regelungen wie mögliche Reiseziele. Auf der Website des BfArM gibt es eine Übersicht mit allen relevanten Informationen zum Reisen mit Betäubungsmitteln.
Reisen innerhalb des „Schengen-Raums“
Am einfachsten haben es Bürger aus einem Land dass Mitglied des Schengener Abkommens ist solange die Reise innerhalb des „Schengen-Raum“ stattfindet.
Mit einer „Bescheinigung für das Mitführen von Betäubungsmitteln im Rahmen einer ärztlichen Behandlung“ nach Artikel 75 des Schengener Durchführungsabkommens sind Reisen mit einer Dauer von bis zu 30 Tagen problemlos möglich.
Und so funktioniert es:
Das Formular gibt es auf der Website des BfArM.
Mit dem Vordruck geht es dann zum Arzt. Dieser trägt in das Formular das entsprechende Medikament, Dosierung, Darreichungsform etc. sowie deine Daten als Arzt ein.
Zudem werden die Daten des Patienten, insbesondere die Passnummer und die Dauer der Reise notiert.
Das ausgefüllte Formular muss von zuständigen Gesundheitsamt oder dem Landesgesundheitsamt beglaubigt werden.
Eine Liste der zuständigen Stellen in den einzelnen Bundesländern ist ebenfalls auf der Seite des BfArM aufgeführt.
In Berlin ist es beispielsweise das LaGeSo. Hier sind 5 € und die Vorlage von Pass oder Ausweis notwendig. Außerdem sind die Öffnungszeiten überschaubar.
Die Gültigkeit der Beglaubigung beträgt maximal 30 Tage, d.h. die Reise darf maximal 30 Tage dauern.
Für mehrere Betäubungsmittel ist jeweils eine separate Bescheinigung notwendig.
„Schengener Staaten“ sind: Deutschland, Belgien, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Island, Italien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Schweden, Schweiz, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik und Ungarn.
Oder anders ausgedrückt: Island, Norwegen, Schweiz und Liechtenstein sowie die Staaten der EU außer Großbritannien, Irland und Zypern sowie Bulgarien Rumänien und Kroatien.
Quelle: Auswärtiges Amt
Außerhalb des „Schengen-Raums“
Für Reisen in die USA, Großbritannien etc. muss man die jeweils gültige Rechtslage in Erfahrung bringen. Die Website des BfArM beschreibt wie man am Besten vorgeht.