Cannabisblüten auf Rezept und die Polizei

Theorie

Theoretisch braucht man als Patient der Cannabisblüten nutzt ebenso wenig ein Beweis für seine „Legalität“ wie ein Patient der ein anderes Arzneimittel nutzt. Dies gilt insbesondere für Betäubungsmittel. Cannabisblüten unterscheidet sich hier rechtlich nicht von Morphium, Ritalin etc.

Dies regelt bei Betäubungsmittel BtMG § 4 Absatz 3

§ 4 Ausnahmen von der Erlaubnispflicht

(1) Einer Erlaubnis nach § 3 bedarf nicht, wer […] in Anlage III bezeichnete Betäubungsmittel a) auf Grund ärztlicher, zahnärztlicher oder tierärztlicher Verschreibung, [..] erwirbt.

Persönliche Erfahrung: Für mein Methylphenidat zur Behandlung meines ADHS brauche ich auch kein Nachweis. Dies gilt im Prinzip für die vollständige Packung, einen einzelnen Blister oder eine einzelne Pille.

Praxis

Solange der Umgang mit Patienten und ihren Cannabisblüten noch kein normaler Alltag für Polizisten ist, können Patienten trotzdem Probleme bekommen.

Auch da Cannabisblüten aus der Apotheke mit dem bloßen Auge nicht von illegalem Rauschgift vom Schwarzmarkt  werden können, hat die Polizei ein gewaltiges praktisches Problem.

Lösung

Um unnötigen Problemen aus dem Weg zu gehen können Patienten folgende Dinge tun:

  • Cannabisblüten nur in der Originaldose mit sich führen.
  • Ein Nachweis über den legalen Erwerb sollte man immer dabei haben.

Bei einem Bezug über ein Kassenrezept sollte man dieses kopieren und sich in der Apotheke auf der Kopie bestätigen lassen dass es eingelöst wurde.

Kauft man Cannabisblüten mit einem Privatrezept erhält man den Durchschlag des Rezeptes der sonst an die Krankenkasse geht zurück und abgestempelt.

Weitere Unterlagen wie die – inzwischen abgelaufene – Ausnahmegenehmigung können ebenfalls hilfreich sein.

Nachweis vom Arzt

Patienten wird empfohlen sich von ihrem behandelten Arzt eine Bestätigung der Therapie mit Cannabis und und der Verschreibung anfertigen zu lassen. Sie sollte den Hinweis enthalten dass der Patient aufgrund seiner Erkrankung auf die ständige Einnahme nach schriftlicher Anweisung bzw. Bedarf in entsprechender Dosierung und Anwendungsform angewiesen ist.

Die Vorschläge sollen helfen der Polizei glaubwürdig zu vermitteln dass man wirklich ein Patient ist. Sie sind rein juristisch gesehen zum einen überflüssig, aber damit auch rechtlich für die Polizei nicht bindend.

Weitere Tipps

Grundsätzlich kann es sinnvoll sein an jedem Orts den man regelmäßig besucht (Arbeitsplatz, Wohnung) und jeden Ort an dem Cannabisblüten lagern (Unterm Kopfkissen, im Bürosafe, bei Muttern im Keller) eine extra Kopie der Unterlagen zu hinterlegen. Im Zweifelsfall hat man selbst und  Damit hat man selbst

Patienten gerade in Kleinstädten können überlegen ob sie die lokale Polizei proaktiv informieren und eine Kopie der Unterlagen zu hinterlegen.

Hausdurchsuchungen

Im Gegensatz zur Rechtslage vor dem Cannabis als Medizin-Gesetz kann und darf die Polizei bei dem Geruch von Cannabis in einer Wohnung etc. nicht automatisch von einer illegalen Handlung ausgehen. In der Vergangenheit gab es Hausdurchsuchungen bei der Polizei bei bekannten Erlaubnisinhabern und die Beschlagnahmung von Cannabisblüten aus der Apotheke.

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