Zwei weitere Firmen für den Import von Cannabis zugelassen

Die bisher drei lizenzierten Importeure von Medizinal-Cannabis, bekommen weitere Konkurrenz: Zwei weitere, von Produzenten unabhängige, Importeure wurden zugelassen, ob mit deren Hilfe der Bedarf deutscher Patienten gedeckt ist bleibt abzuwarten. Es könnte jedoch lohnenswert sein, Apotheker die von Lieferengpässen geplagt sind, auf die neuen Alternativen aufmerksam zu machen.

Mit dem Anbau und Vertrieb von deutschem Medizinal-Cannabis ist nicht vor 2019 zu rechnen. Deutsche Cannabispatienten sind weiterhin auf Importe aus dem Ausland angewiesen. In der Vergangenheit – so wie auch aktuell – führt das zu Versorgungsengpässen. Die zuständige Behörde hat, in der Hoffnung Lieferengpässe zu vermeiden, weiteren Firmen Lizenzen zum Import von Cannabisarzneien erteilt.

Die zu importierenden Blüten werden aus den Niederlanden, von der Firma Bedrocan, oder von verschiedenen kanadischen Anbietern produziert. Die fünf lizenzierten Importeure liefern diese nach Deutschland, daran wird sich auch in naher Zukunft nichts ändern.

Lieferengpässe werden in naher Zukunft bestehen bleiben

Cannmedical und ACA Müller ADAG Pharma GmbH, die zwei neuen Importeure haben jeweils eine Lizenz für den Import von niederländischen Medizinal-Cannabis. Inwieweit weitere Importeure Lieferengpässe in Deutschland vermeiden können, ohne andere Exportquellen zu finden, bleibt abzuwarten: Weiterlesen

Verschreibung oder Verordnung – Ein und dasselbe, oder?

Die Begriffe „Verschreibung“ und „Verordnung“ werden von vielen Menschen synonym, für das Ausstellen von (rezeptpflichtigen) Medikamenten durch einen Arzt, verwendet. Jedoch meinen die Begriffe nicht das Selbe.

Verschreibung sagt nichts über den Kostenträger

Jeder Arzt kann Medikamente verschreiben – egal ob Privatarzt oder niedergelassener Kassenarzt. Wird ein Medikament verschrieben, sagt dies nichts darüber aus wer die Kosten dafür zu tragen hat. „Normal“ ist erst einmal dass die Patienten das Medikament selbst bezahlen. Privatversicherte können diese Rezepte bei ihrer Krankenkasse einreichen und gegeben falls eine Kostenerstattung bekommen.

Bei einer Verordnung zahlt die Kasse

Wird ein Medikament verordnet, trägt die gesetzliche Krankenkasse die Kosten der Behandlung. Behandlungen auf Kosten der gesetzlichen Krankenkassen dürfen nur von Kassenärzten, nicht von Privatärzten, verordnet werden.

Die Grenzen der Verordnungsfähigkeit

Jedoch kann nicht jeder niedergelassene Arzt jede Behandlung oder jedes Medikament nach Gutdünken verordnen. Ist eine Behandlung nicht Teil des Leistungskataloges, kann der Arzt die Leistung nicht verordnen, nur verschreiben. Außerdem stellen die Krankenkassen den Ärzten ein limitiertes Verordnungsbudget zur Verfügung. Pro Quartal erhält ein niedergelassener Arzt pro Patient ein bestimmtes Budget. Dieses Budget darf er verwenden um Medikamente und Therapien zu verordnen. Verordnet ein Arzt mehr als dein Budget hergibt kann der Arzt dafür finanziell belangt werden („Regress“). Bei massiven Überschreitungen haftet der Arzt persönlich für die finanziellen Überschreitungen.

 

Deutsche Schmerzgesellschaft: Hürden unverzüglich zu beseitigen!

Die Deutsche Schmerzgesellschaft hat zum Bundesaktionstag gegen Schmerzen am 6.6. eine Pressemitteilung herausgegeben, in der auch Cannabis erwähnt wird. Die relevante Passage lautet:

Anlässlich der aktuellen Debatte um die Umsetzung des Gesetzes „Cannabis als Medizin“ fordert die Deutsche Schmerzgesellschaft ganz klar: Auch wenn Cannabis keineswegs als Wundermedizin zu betrachten ist, so kann es nicht sein, dass gerade die Patienten, die bisher schon eine Ausnahmegenehmigung vom bisher zuständigen Bundesamt hatten oder bei denen im Einzelfall die Verordnung von Cannabis als Medizin eine Hilfe sein kann, nach der erfoltgten Gesetzesänderung schlecht gestellt werden und oftmals keinen Zugang zur Kostenübernahme durch die Krankenkassen haben. „Ich fordere Politik und Kassen auf, diese Umsetzungshürden unverzüglich zu beseitigen“ so Schmerz-Präsident Prof. Dr. Martin Schmelz.

Was ist eigentlich Cannabisöl?

Der Begriff „Cannabisöl“ ist mehrdeutig. Es kann damit das Öl aus den Samen der Hanfpflanze, ölige Extrakte aus den Blüten der Pflanze sowie das Ergebnis einer Dampfdestillation gemeint sein.

Das Hanfsamenöl ist ein normales fettes Pflanzenöl. Es wird als Lebensmittel und Kosmetik verwendet. Das Hanföl besitzt einen nussigen Geschmack und ist inzwischen nicht mehr nur in Reformhäusern oder Bioläden im Sortiment. THC und CBD sind in solchem Öl nur in Spuren enthalten und stellen kaum vermeidbare Verunreinigungen durch andere Pflanzenteile da. Die Samen selbst enthalten kein THC, aber die Blätter auch von „Nutzhanf“ enthält geringe Mengen Cannabinoide. Aufgrund seines hohen Gehalts an ungesättigten Fettsäuren gilt es als gesundes Lebensmittel. Medizinisch ist dieses Öl nur eingeschränkt, z.B. bei bestimmten Erkrankungen der Haut nutzbar. Weiterlesen

Inwiefern können Patientinnen und Patienten ihre Medizin im öffentlichen Raum anwenden, sofern dies notwendig ist?

Zur Frage wo Patientinnen und Patienten, die Cannabis als Medizin verschrieben bekommen, ihre Arznei einnehmen dürfen hat sich die Bundesregierung auf Anfrage der LINKEN geäußert.

In der Drucksache 18/11701 vom 27.03.2017 antwortet die Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Frank Tempel, Ulla Jelpke, Jan Korte, Dr. Petra Sitte und der Fraktion DIE LINKE. – Drucksache 18/11485 – Cannabismedizin und Straßenverkehr.

Die LINKE hat u.a. gefragt: „Inwiefern können Patientinnen und Patienten ihre Medizin im öffentlichen Raum anwenden, sofern dies notwendig ist?“

Dazu schreibt die Regierung in ihrer Antwort lapidar: „Gesetzliche Vorgaben zum Ort, an dem ein Arzneimittel einzunehmen ist, bestehen nicht.“

Dies bezieht sich auf die offiziellen Gebrauchsformen orale Aufnahme oder Inhalation. Beim Rauchen, insbesondere zusammen mit Tabak sind die entsprechenden Gesetze zum Nichtraucherschutz zu beachten.