Seit dem Jahr 2016 gibt es nur noch ein Formular für die „Bescheinigung einer schwerwiegenden chronischen Erkrankung gem. § 62 SGB V“ – bundesweit und für alle Krankenkassen. Weiterhin wurde vereinfacht dass der Arzt den Vordruck hat und direkt ausstellen kann.
So sieht so aus -> Muster55.pdf
Update 19.11.2018: Funktionierenden Link eingebaut
Quelle: Weniger Bürokratie: Vereinfachung bei den Chronikerbescheinigungen
Freitag, 12. August 2016