Im Prinzip ja, aber in der Regel nicht. Zerlegen wir das ganze Mal in einzelne Fragen:
Frage: Darf ein Arzt in Österreich auf einem Btm-Rezept seines Landes Cannabisblüten verschreiben und kann es dann in Deutschland eingelöst werden?
Antwort: Nein. Das BfArM schreibt in seiner FAQ zur BtMVV:
Dürfen „ausländische BtM-Rezepte“ (aus EU-Staaten oder Drittländern) durch deutsche Apotheken beliefert werden?
Nein. Nur deutsche BtM-Verschreibungen dürfen von deutschen Apotheken beliefert werden.
Frage: Kann ein Arzt aus Österreich deutsche BtM-Rezepte erhalten?
Antwort: Ja. Um von den der Bundesopiumstelle eine BtM-Rezeptblock zu erhalten braucht der Arzt eine Approbation oder eine Erlaubnis zur vorübergehenden Ausübung des ärztlichen Berufs für Deutschland. Für Ärzte aus der EU / EWR / Schweiz ist dies kein Problem -> weitere Informationen.
Inwiefern eine deutsche Anschrift notwendig ist und die Ausübung des Berufs beim Ausstellen des Rezeptes auf deutschen Boden stattfinden muss, müsste noch geklärt werden.
Eine Verordnung zu Lasten einer deutschen Krankenkassen ist nur durch einen Arzt möglich, der eine Praxis in Deutschland mit einer Kassenzulassung besitzt.
PS: Diese Informationen gelten wenn nicht anders angegeben für Ärzte im Allgemeinen, nicht nur solche aus Österreich. Ein Unterschied gibt es bei der gegenseitigen Anerkennung von Abschlüssen von Ärzten.