Welches sind in der Praxis die wichtigsten Diagnosen für Cannabis als Medizin?

Der Einsatz von Cannabis als Medizin kann bei zahlreichen Erkrankungen sinnvoll sein. Die Frage danach welche Diagnosen wohl am wichtigsten sind, kann verschiedene Fragestellungen meinen und lässt sich sehr unterschiedlich beantworten.

  • Welchen Patienten könnte Cannabis theoretisch am meisten helfen? Muss die Qualität der Datenlage hier berücksichtigt werden?
  • Welche Patienten, die einen Zugang erlangen können, hilft es am meisten?
  • Zählt der durchschnittliche Nutzen pro Patient mit der jeweiligen Diagnosen oder der Nutzen multipliziert mit der Anzahl der Patienten?

Zur Beantwortung können unterschiedliche Daten über den heutigen Einsatz genutzt werden:

Da wären zum einen die Hauptdiagnosen der Inhaber einer Ausnahmeerlaubnis für den Erwerb von Cannabisblüten. Diese sind in diesem Artikel in meinem alten Blog genannt und visualisiert.

Es gibt unterschiedliche Studien zu den Diagnosen von Cannabis-Patienten in bestimmten US-Bundesstaaten oder anderen speziellen Gruppen.

Diese Daten sind meist durch Faktoren wie die Rechtslage und nicht unbedingt die medizinische Notwendigkeit geprägt.

Die wichtigsten Anwendungsgebiete von Cannabis-Medikamenten in der Praxis

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„MedCann“ heißt nun „Spektrum Cannabis“

Am 4.4.2017 änderte die Gesellschafterversammlung den Gesellschaftsvertrag der Firma MedCann GmbH Pharma and Nutraceuticals, St. Leon-Rot. Dabei wurde die Firma in Spektrum Cannabis GmbH umbenannt. Dies geht aus einer Veröffentlichung vom 2.5.2017 hervor.

Am 16.01.2017 wurde bekanntgegeben dass Rainer Hofmann nicht länger Geschäftsführer der Firma ist. Damit ist Dr. Pierre Debs der alleinige Geschäftsführer.

Die Gründung der Firma wurde am 29.06.2015 bekannt gegeben.

Quelle: handelsregister.de – leider kann man nicht direkt auf die Veröffentlichung verlinken.

Aktenzeichen der Firma beim Amtsgericht Mannheim: HRB 722415

Der Fragebogen des MDK

Diese Seite wird nicht weiter gepflegt, die aktuellsten Informationen zum Thema Kostenantrag und MDK Fragebogen finden sie hier.

Bei einem Antrag auf Kostenerstattung einer Therapie mit Cannabis-Medikamenten durch die gesetzliche Krankenversicherung wird regelmäßig der MDK eingeschaltet. Der medizinische Dienst der Krankenkassen beurteilt den Fall von der medizinischen Seite und gibt eine Empfehlung ab. Diese ist für die Krankenkassen nicht bindend. Die Entscheidung ob eine Leistung übernommen wird obliegt der Krankenkasse. Mir sind Fälle bekannt bei denen die Kasse die Therapie mit Cannabis entgegen der MDK Empfehlung übernommen hat.

Fragebogen obligatorisch

In der Regel erhält der Antragssteller bzw. sein Arzt vom MDK einen Fragebogen. Soweit mir bekannt ist der Fragebogen weitgehend standardisiert und unterscheidet sich kaum zwischen den einzelnen Krankenkassen. In diesem Artikel habe ich den Fragebogen genutzt den mein Arzt mit dem ich die Kostenübernahme beantragt habe, bereit für einen anderen Patienten erhalten hat. Wir sind beide bei der Techniker Krankenkasse (TK) versichert. Weiterlesen

Ausfüllhilfe: MDK-Fragebogen

Der Fragebogen des MDK, amtliche Bezeichnung „Ärztliche Bescheinigung gemäß §31 Absatz 6 SGB V“ ist für viele Patienten und Ärzte ein ernstzunehmendes Hindernis. Dieser Artikel soll die wichtigsten Fragen und Antworten klären und beim Ausfüllen helfen.

Die Reihenfolge der Fragen und Antworten entspricht der auf meinem Fragebogen, es ist nicht auszuschließen dass die Reihenfolge auf deren Bögen eine andere ist, Fragen etwas anders formuliert sind oder der eine oder andere Punkt mehr oder weniger auftaucht. Ich freue mich über Feedback zur Praxistauglichkeit der Anleitung, Hinweise auf Abweichungen oder Änderungen sowie darüber welche Formulierungen bei euch und eurer Diagnose erfolgreich oder nicht erfolgreich waren. Insbesondere gilt es eine Liste der gängigen Medikamente zu erstellen, die vor einer Einstufung als „austherapiert“ getestet werden mussten. Weiterlesen

Wissenswertes zum Thema „Klage gegen die Krankenkasse vor dem Sozialgericht“

Aus meiner persönlichen Erfahrung mit dem Jobcenter (ALG II), der Familienkasse (Kinderzuschlag) und Landesamt für Gesundheit und Soziales (Schwerbehindertenausweis) kann ich nur sagen: Von manch einem Amt braucht man keine ordentliche Prüfung oder korrekte Bescheide erwarten. Der Gang vor ein Sozialgericht ist das Mittel der Wahl um sich hier zur Wehr zu setzen. Für Entscheidungen der Krankenkassen beispielsweise bzgl. der Kostenübernahme von Cannabis-Medikamenten fallen ebenfalls unter die Zuständigkeit der Sozialgerichte.

Klagen vor dem Sozialgericht ist einfach

Ohne Anwalt oder Rechtsschutzversicherung denken viele Menschen garnicht erst an die Möglichkeit einer Klage. Dabei ist der Gang vor das Sozialgericht, insbesondere erstmal in die ersten Instanz, simple.

Die Verfahren sind in aller Regel gerichtskostenfrei.

Für einen Anwalt kann Prozesskostenhilfe beantragt werden, aber was noch viel besser ist: Man braucht beim Sozialgericht keinen Anwalt. Er ist formal nicht notwendig und auch praktisch ist das Sozialrecht darauf ausgelegt auf den Anwalt leicht verzichten zu können.

Die Klage

Für eine Klage reicht einfaches Schreiben indem man erklärt wer man ist, wer der Beklagte ist, welches Problem vorliegt und was man möchte. Dieses Schriftstück reicht man in zweifacher Auflage beim Gericht ein. Relevante Bescheide, Gutachten etc. sollte man beifügen um dem Gericht die Arbeit zu erleichtern und schneller ein Urteil erhalten zu können.

Rechtliche Ausführungen, die Nennung von Paragraphen, Urteilen und Kommentaren zur Rechtslagen sind nicht notwendig. Bezieht man sich konkret auf bestimmte Regelungen sollte man diese nennen, z.B. beim Thema Cannabis und Kostenerstattung SGB V – §31 Abs. 6 und § 13 Falls Urteile in vergleichbaren Fällen bekannt sind kann es hilfreich sein diese zu erwähnen.

Im Netz finden sich zahlreiche Vorlagen für die gängigsten Anliegen vor dem Sozialgericht. Ich werde in diesem Blog in Zukunft Urteile und Musterschreiben veröffentlichen.

Anwälte

Der national wohl bekannteste Anwalt in Sachen Cannabis & Patientenrechte ist Dr. Tolmein von der Kanzlei Menschen und Rechte. In Berlin wurde mir Volker Gerloff empfohlen, bei dem ich bald selbst anrufen werde.

Quelle: Häufige Fragen – Sozialgericht Berlin