Gegenstandpunkt: Ärzte haben ebenso Respekt verdient wie Patienten!

Ich musste mich heute sehr aufregen. Anlass war eine der zahlreichen Diskussionen auf Facebook bei der gegen Ärzte gehetzt wurde. Patienten unterstellen Ärzte, die nicht ihrer Meinung sind, reflexartig alles mögliche und der Facebook Mob springt dankend darauf an.

Halt stop! Man kann es sich beim Be-/Verurteilen von anderen Menschen auch zu einfach machen. Wenn Patienten nicht einmal versuchen die Sichtweise des Arztes nachzuvollziehen, warum erwartet ihr dass euch zugehört wird? Feindbilder a la „von der Pharma bezahlt“ oder Beschimpfungen wie „in welchem Jahrhundert lebt der den?“ helfen hier ebenfalls nicht weiter.
 
Ein passender Artikel zum Thema Verhältnis Arzt und Patient: Das Verhältnis zwischen Patient und Arzt – Reden ist Gold wert

Auch Ärzte haben ein Anrecht auf Respekt und Verständnis!

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Kostenerstattung genehmigt – Lars Scheimann hat es geschafft

Lars Scheimann alias Doktor Hanf ist ein Patient der ersten Stunden. Der Tourette-Patient war einer der ersten die in Deutschland eine Ausnahmegenehmigung für den Erwerb von Cannabisblüten aus der Apotheke erhalten hat. 2007 gab es den ersten genehmigten Antrag – die erst aufgrund von Gerichtsurteilen überhaupt vom BfArM geprüft und nicht nur pauschal abgelehnt wurden. Als Scheimann 2009 deine Genehmigung erhält ist er einer von nur 27 Personen in ganz Deutschland.

Heute, am 12. Mai 2017 schreibt er auf Facebook:

Ich könnte heulen … Danke lieber Gott…!!!! gerade, hat meine Krankenkasse angerufen und mir mitgeteilt, das mein Antrag zur Kostenübernahme für Cannabis bewilligt ist …:)
nun ist alles geschafft und ich darf endlich in Frieden leben …!!!!

Herzlichen Glückwunsch, Lars!

Mein Antrag wurde vor einer Woche abgelehnt, insofern bin ich auch etwas neidisch – aber das ändert nichts daran dass du es 100% verdient hast.

Welches sind in der Praxis die wichtigsten Diagnosen für Cannabis als Medizin?

Der Einsatz von Cannabis als Medizin kann bei zahlreichen Erkrankungen sinnvoll sein. Die Frage danach welche Diagnosen wohl am wichtigsten sind, kann verschiedene Fragestellungen meinen und lässt sich sehr unterschiedlich beantworten.

  • Welchen Patienten könnte Cannabis theoretisch am meisten helfen? Muss die Qualität der Datenlage hier berücksichtigt werden?
  • Welche Patienten, die einen Zugang erlangen können, hilft es am meisten?
  • Zählt der durchschnittliche Nutzen pro Patient mit der jeweiligen Diagnosen oder der Nutzen multipliziert mit der Anzahl der Patienten?

Zur Beantwortung können unterschiedliche Daten über den heutigen Einsatz genutzt werden:

Da wären zum einen die Hauptdiagnosen der Inhaber einer Ausnahmeerlaubnis für den Erwerb von Cannabisblüten. Diese sind in diesem Artikel in meinem alten Blog genannt und visualisiert.

Es gibt unterschiedliche Studien zu den Diagnosen von Cannabis-Patienten in bestimmten US-Bundesstaaten oder anderen speziellen Gruppen.

Diese Daten sind meist durch Faktoren wie die Rechtslage und nicht unbedingt die medizinische Notwendigkeit geprägt.

Die wichtigsten Anwendungsgebiete von Cannabis-Medikamenten in der Praxis

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„MedCann“ heißt nun „Spektrum Cannabis“

Am 4.4.2017 änderte die Gesellschafterversammlung den Gesellschaftsvertrag der Firma MedCann GmbH Pharma and Nutraceuticals, St. Leon-Rot. Dabei wurde die Firma in Spektrum Cannabis GmbH umbenannt. Dies geht aus einer Veröffentlichung vom 2.5.2017 hervor.

Am 16.01.2017 wurde bekanntgegeben dass Rainer Hofmann nicht länger Geschäftsführer der Firma ist. Damit ist Dr. Pierre Debs der alleinige Geschäftsführer.

Die Gründung der Firma wurde am 29.06.2015 bekannt gegeben.

Quelle: handelsregister.de – leider kann man nicht direkt auf die Veröffentlichung verlinken.

Aktenzeichen der Firma beim Amtsgericht Mannheim: HRB 722415

Der Fragebogen des MDK

Diese Seite wird nicht weiter gepflegt, die aktuellsten Informationen zum Thema Kostenantrag und MDK Fragebogen finden sie hier.

Bei einem Antrag auf Kostenerstattung einer Therapie mit Cannabis-Medikamenten durch die gesetzliche Krankenversicherung wird regelmäßig der MDK eingeschaltet. Der medizinische Dienst der Krankenkassen beurteilt den Fall von der medizinischen Seite und gibt eine Empfehlung ab. Diese ist für die Krankenkassen nicht bindend. Die Entscheidung ob eine Leistung übernommen wird obliegt der Krankenkasse. Mir sind Fälle bekannt bei denen die Kasse die Therapie mit Cannabis entgegen der MDK Empfehlung übernommen hat.

Fragebogen obligatorisch

In der Regel erhält der Antragssteller bzw. sein Arzt vom MDK einen Fragebogen. Soweit mir bekannt ist der Fragebogen weitgehend standardisiert und unterscheidet sich kaum zwischen den einzelnen Krankenkassen. In diesem Artikel habe ich den Fragebogen genutzt den mein Arzt mit dem ich die Kostenübernahme beantragt habe, bereit für einen anderen Patienten erhalten hat. Wir sind beide bei der Techniker Krankenkasse (TK) versichert. Weiterlesen