Verordnung und Verschreibung

Die Begriffe „Verordnung“ und „Verschreibung“ werden im Alltag synonym verwendet. Sie haben jedoch zwei unterschiedliche Bedeutungen.

Die Notwendigkeit der Verschreibung eines Medikamentes durch einen Arzt und die Möglichkeit eines Patienten es damit in der Apotheke kaufen zu dürfen ist eine Frage der Verschreibungspflicht im Rahmen der Gesetze über Arzneimittel und Apotheken. Ob eine Rezept privat oder zu Lasten einer Krankenkasse ausgestellt wird ist irrelevant bei Fragen der Verschreibung wie der Dauer der Gültigkeit.

Wer die Kosten für ein Medikament trägt ist eine sozialrechtliche Frage. Nur Kassenärzte können ein Kassenrezept ausstellen, Privatärzte können nicht zu Lasten der Gesetzlichen Krankenkassen verordnen.,In der Regel setzt eine Verordnung zu Lasten der Krankenkassen eine Verschreibungspflicht voraus, aber nicht umgekehrt.

Rechtliche Grundlagen:

Kann ich ein Kassenrezept selbst bezahlen?

Das ist unüblich, aber rechtlich möglich. Ein Rezept um ein verschreibungspflichtiges Medikament kaufen zu dürfen kann jede Form haben, solange alle vorgeschrieben Informationen enthalten sind. Auf einem Kassenrezept ist nur zusätzlich ein Kostenträger, in der Regel die Krankenkasse genannt. Bei einem Privatrezept steht dort „privat“.

Rechtliche Grundlage: Verordnung über die Verschreibungspflicht von Arzneimitteln (Arzneimittelverschreibungsverordnung – AMVV)

Siehe auch: Grundlagentext „Verordnung und Verschreibung“