Die Begriffe „Verschreibung“ und „Verordnung“ werden von vielen Menschen synonym, für das Ausstellen von (rezeptpflichtigen) Medikamenten durch einen Arzt, verwendet. Jedoch meinen die Begriffe nicht das Selbe.
Verschreibung sagt nichts über den Kostenträger
Jeder Arzt kann Medikamente verschreiben – egal ob Privatarzt oder niedergelassener Kassenarzt. Wird ein Medikament verschrieben, sagt dies nichts darüber aus wer die Kosten dafür zu tragen hat. „Normal“ ist erst einmal dass die Patienten das Medikament selbst bezahlen. Privatversicherte können diese Rezepte bei ihrer Krankenkasse einreichen und gegeben falls eine Kostenerstattung bekommen.
Bei einer Verordnung zahlt die Kasse
Wird ein Medikament verordnet, trägt die gesetzliche Krankenkasse die Kosten der Behandlung. Behandlungen auf Kosten der gesetzlichen Krankenkassen dürfen nur von Kassenärzten, nicht von Privatärzten, verordnet werden.
Die Grenzen der Verordnungsfähigkeit
Jedoch kann nicht jeder niedergelassene Arzt jede Behandlung oder jedes Medikament nach Gutdünken verordnen. Ist eine Behandlung nicht Teil des Leistungskataloges, kann der Arzt die Leistung nicht verordnen, nur verschreiben. Außerdem stellen die Krankenkassen den Ärzten ein limitiertes Verordnungsbudget zur Verfügung. Pro Quartal erhält ein niedergelassener Arzt pro Patient ein bestimmtes Budget. Dieses Budget darf er verwenden um Medikamente und Therapien zu verordnen. Verordnet ein Arzt mehr als dein Budget hergibt kann der Arzt dafür finanziell belangt werden („Regress“). Bei massiven Überschreitungen haftet der Arzt persönlich für die finanziellen Überschreitungen.