Was muss beim Überschreiten der BtM-Höchstmenge beachtet werden?

Hierzu sind folgende Bedingungen erfüllt sein:

  • Das Überschreiten darf nur in Einzelfällen erfolgen.
  • Der Einzelfall muss begründet sein.
  • Die Sicherheit des Betäubungsmittelverkehrs muss gewahrt sein.
  • Der Patient muss bei dem verschreibenden Arzt in Dauerbehandlung sein.

Auszug aus §2 der Betäubungsmittelverschreibungsverordnung:

(2) In begründeten Einzelfällen und unter Wahrung der erforderlichen Sicherheit des Betäubungsmittelverkehrs darf der Arzt für einen Patienten, der in seiner Dauerbehandlung steht, von den Vorschriften des Absatzes 1 hinsichtlich
1.
der Zahl der verschriebenen Betäubungsmittel und
2.
der festgesetzten Höchstmengen
abweichen. Eine solche Verschreibung ist mit dem Buchstaben „A“ zu kennzeichnen.