Die Höchstmenge pro Patient innerhalb von 30 Tagen beträgt 100 Gramm Cannabis in Form von Blüten (unabhängig vom THC-Gehalt). Ein Überschreiten der Mengen ist im begründeten Einzelfall möglich.
Rechtsquelle: § 2 BtMVV
Siehe auch: Kategorie Übersicht der BtM-Höchstmengen für Cannabis-Medikamente