Die FDP-Fraktion im Rat von Düsseldorf hat bei der Verwaltung zum Thema Cannabis als Medizin nachgehakt. Konkret möchte sie wissen ob der Verwaltung Patienten bekannt sind die Schwierigkeiten hatten Cannabis als Medizin zu erhalten. Die Antworten auf die Fragen von Ratsherrin Dr. Christine Rachner sollte sie am vergangenen Mittwoch in der Sitzung des Sozialausschusses erhalten haben.
Wortlauf der Anfrage im Rat
– Hat die Verwaltung Erfahrung mit Cannabis als Medikament?
– Sind der Verwaltung konkrete Fälle aus Düsseldorf bekannt, in denen Patienten Schwierigkeiten hatten, Cannabis auf Rezept zu erhalten?
– Wenn ja, was hat die Verwaltung unternommen, um diese Schwierigkeiten zum Wohle der Betroffenen zu lösen?
Die Begründung kann auf der Seite der FDP Ratsfraktion nachgelesen werden.
Verantwortung der kommunalen Ebene
Diese Anfrage sei allen Kommunalpolitikern zur Nachahmung empfohlen! Das Cannabis als Medizin Gesetz wurde von des Bundesebene beschlossen. Die Länder und Kommunen sind bei der Umsetzung über ihren öffentlichen Gesundheitsdienst in der Verantwortung.
Der ÖGD hat unter anderem die Aufgabe bei Problemen und Lücken im Gesundheitssystem aktiv zu werden sowie Angebote für spezielle Gruppen zu schaffen. Falls notwendig muss die Gesundheitsverwaltung sogar selbst praktisch bei der Behandlung helfen. Dies ist bis auf wenige Bereiche die absolute Ausnahme. Aber folgende Formulierung aus dem BerlinerGesetz über den öffentlichen Gesundheitsdienst passt leider auf die Situation von Cannabispatienten: „Im Rahmen der individuellen Gesundheitshilfe kann eine dringend notwendige Behandlung nur durchgeführt werden, sofern diese ohne Eingreifen des öffentlichen Gesundheitsdienstes nicht stattfinden würde.“