Wie viele gesetzlich Versicherte haben eine ärztliche Verschreibung erhalten und in wie vielen Fällen wurde die Kostenerstattung abgelehnt?

Aus der Drucksache 18/12241 die Frage des Abgeordneten Dr. Harald Terpe (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) und die Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Annette Widmann-Mauz vom 3. Mai 2017 zum Thema Verschreibung und abgelehnte Anträge auf Kostenerstattung.

Kurz: Nichts genaues weiß man nicht – Ende Mai sollten die ersten Informationen zur Zahl der Verordnung vorliegen.

Frage des Abgeordneten Dr. Harald Terpe (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN)

Wie viele gesetzlich versicherte Patientinnen und Patienten haben nach Kenntnis der Bundesregierung eine ärztliche Verschreibung für Cannabis als Medizin (bitte aufschlüsseln nach Art der Cannabistherapie) seit Inkrafttreten des Gesetzes zur Änderung betäubungsmittelrechtlicher und anderer Vorschriften erhalten, und in wie vielen Fällen wurde der Antrag auf Kostenerstattung von den gesetzlichen Krankenkassen abgelehnt?

Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Annette Widmann-Mauz

Da die Krankenkassen entsprechende Verordnungsdaten in der Regel frühestens sechs Wochen nach der Abgabe durch die Apotheke im Wege der Abrechnung nach § 300 SGB V erhalten und das Gesetz zur Änderung betäubungsmittelrechtlicher und anderer Vorschriften (Bundestagsdrucksache 18/8965) erst am 10. März 2017 in Kraft getreten ist, liegen bisher noch keine Abrechnungs- bzw. Verschreibungsdaten zu Verordnungen über Cannabis vor. Laut Auskunft der Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände e. V. liegen dort die Abrechnungsdaten für den Monat März erst Ende Mai vor.

Die Prüfung, ob die gesetzlich vorgeschriebenen Voraussetzungen für eine Genehmigung nach § 31 Absatz 6 SGB V im Einzelfall erfüllt sind, erfolgt in der Regel durch den Medizinischen Dienst der Krankenkassen (MDK). Unter Berücksichtigung des Umstands, dass seit dem Inkrafttreten des o. g. Gesetzes gehäuft Genehmigungsanträge bei den Krankenkassen eingehen und aufgrund entstehender Bearbeitungszeiten sind auch zur Anzahl der eingehenden Anträge bzw. zu abgelehnten oder genehmigten Fällen lt. GKV-SV noch keine validen Angaben möglich.