Die beliebtesten Cannabissorten gegen Schmerzen, Arthritis, Schlafstörungen, gastrointestinale sowie mentale Störungen

Die beliebtesten Cannabissorten gegen Schmerzen, Arthritis, Schlafstörungen, gastrointestinale sowie mentale Störungen

Basierend auf einer Umfrage von über 2000 Cannabis-Patienten in Kanada habe ich eine Liste der beliebtesten Sorten für die einzelnen Diagnosen erstellt. Die Patienten waren alle Kunden der Firma Tilray und hatten eine ganz ordentliche Auswahl zwischen zahlreichen Sorten. Die Zahl der Teilnehmer der Umfrage entspricht etwa einem Prozent aller Patienten in Kanada. Von daher dürfte die Auswahl relativ repräsentativ sein. Vermutlich gibt es Faktoren neben der medizinischen Wirksamkeit die die Auswahl der Patienten beeinflusst haben, z.B. Verfügbarkeit, Preis, Erfahrungsstand etc.

Die Daten zu den bevorzugten Sorten wurde in folgende Gruppen eingeteilt, in den Klammern ist die Anzahl der Patient mit der jeweiligen Diagnosen als „primary illness“ angegeben:

  • Chronische Schmerzen (598)
  • Arthritis (188)
  • Mentale Gesundheitsstörung (548) / PTSB (93) = (641)
  • Insomnie/Schlafstörung (198)
  • Gastrointestinale Störung (62) / Morbus Crohn (35) = (97)
  • Gesamtkohorte (2032)

Die TOP 15 der beliebtesten Sorten aller Patienten sind: Weiterlesen

Rezept für Kostenantrag notwendig?

Zur Frage: „Benötige ich für einen Antrag auf Kostenübernahme einer Therapie mit Cannabis bereits ein Rezept?“ habe ich ein Update:

Kurz Antwort: Im Prinzip nein, aber ist aber im Streitfall schon besser.
Das ist umstritten. Einige Gerichte vertreten die Ansicht dass für einen Kostenantrag eine Verordnung auf Kassenrezept oder zumindest Privatrezept notwendig ist. Der Arzt sollte daher ein Kassenrezept für Cannabis ausstellen. Dieses Rezept dient ausschließlich dazu die Entscheidung des Arztes für eine Verordnung von Cannabis zu Lasten der Kasse zu dokumentieren. Das Rezept ist explizit nicht dafür bestimmt eingelöst werden. Damit ist auch die Gültigkeit des Rezeptes egal.

Formular für die „Chronikerbescheinigungen“

Seit dem Jahr 2016 gibt es nur noch ein Formular für die „Bescheinigung einer schwerwiegenden chronischen Erkrankung gem. § 62 SGB V“ – bundesweit und für alle Krankenkassen. Weiterhin wurde vereinfacht dass der Arzt den Vordruck hat und direkt ausstellen kann.
So sieht so aus -> Muster55.pdf

Update 19.11.2018: Funktionierenden Link eingebaut

Quelle: Weniger Bürokratie: Vereinfachung bei den Chroniker­bescheinigungen
Freitag, 12. August 2016

Die Cannabis Patientensprechstunde* – Informationsabend (Teil 1)

Das Berlin Patiententreffen am 19.10.2018 fällt zugunsten dieser Veranstaltung aus bzw. wird dorthin verlegt.

Uferstraße 8-11, Studio A14, 13357 Berlin
Gastgeber: German Patient Roundtable

Auf Facebook: https://www.facebook.com/events/922097454642993/

Einlass: 17.00 Uhr
Beginn: 18:00 Uhr

***ENGLISH TEXT BELOW***

“Wo finde ich verlässliche Informationen zum Thema “Cannabis als Medizin”? Meine bisherigen Medikamente haben kaum noch Wirkung und teilweise starke Nebenwirkungen. Was kann ich als Patient tun?” Weiterlesen

ACM beschließt Unterstützung für Patienten bei einem Antrag auf den Eigenanbau

ACM beschließt Unterstützung für Patienten bei einem Antrag auf den Eigenanbau

ACM beschließt Unterstützung für Patienten bei einem Antrag auf den Eigenanbau

„Eigentlich sollte das Gesetz aus dem Jahr 2017 dieses Problem lösen und den Eigenanbau überflüssig machen.“

Es gibt weiterhin Patienten, die keine Übernahme für ihre Therapie mit Cannabisblüten erhalten haben. Lehnt die Krankenkasse den Antrag ab, bleibt nur der Klageweg. Auch dies führt nicht immer zu einem Erfolg.

Unter diesen Patienten ist auch ein signifikanter Anteil derer die vor dem neuen Gesetz eine Ausnahmegenehmigung erhielten. Für Patienten ohne Kostenübernahme liegen die gleichen Voraussetzungen wie im Fall Michael F.. Dieser Patient hatte 2017 durch eine erfolgreiche Klage eine Genehmigung für seinen Eigenanbau erhalten.

Das BfArM lehnt aktuell Anträge auf Eigenanbau generell ab. Alternativ bittet die Behörde die Patienten den Antrag zurück zu ziehen. Dieser sei – laut BfArM – eh chancenlos. Daher sollte er besser zurückgenommen werden um damit eine kostenpflichtige Anlehnung zu vermeiden.

Daher freut es mich sehr dass in den ACM-Mitteilungen vom 25. August 2018 zu lesen ist:

„der Vorstand der ACM hat beschlossen, 2 bis 3 Patienten bei einem Antrag auf den Eigenanbau von Cannabis juristisch zu unterstützen. Einer wird der Patient mit Cluster-Kopfschmerzen sein, der vor dem zuständigen Landessozialgericht und dem Bundesverfassungsgericht unterlegen ist. Da in einem früheren Verfahren vor einem Verwaltungsgericht der Krankenkasse später einfiel, die Kosten doch noch zu übernehmen, wollen wir diesmal gleich mehrere Patienten unterstützen. Später hat dieser Patient doch noch erfolgreich sein Recht auf Eigenanbau durchsetzen können.“ [weiterlesen]

Kriterien für Bewerber

Der ACM sucht nun Patienten mit guten Voraussetzungen für die Klagen.

„Geeignete Bewerber für eine Unterstützung durch die ACM sollten folgende Voraussetzungen erfüllen:
1. Sie sollten eine Ausnahmeerlaubnis der Bundesopiumstelle zur Verwendung von Cannabisblüten nach § 3 Abs. 2 BtMG bekommen haben (zwischen 2007 und 2017).
2. Ihre Krankenkasse sollte die Kostenübernahme für eine Therapie mit cannabisbasierten Medikamenten abgelehnt haben.
3. In einem Verfahren vor einem Sozialgericht sollte diese Ablehnung als rechtsgültig bestätigt worden sein.

Interessierte wenden sich bitte an die ACM unter info@cannabis-med.org

Es gibt grundsätzlich darum, dass Patienten, die Cannabis benötigen, aber keine Kostenübernahme durch Ihre Krankenkasse bekommen, dann der Eigenanbau erlaubt sein sollte.“