Glossar: Marinol

Marinol ist der Markenname eines Medikaments mit vollsynthetischem Dronabinol als Wirkstoff. In Deutschland ist es bedeutungslos.

Es ist insbesondere in Kanada und den USA auf dem Markt vertreten.

In den USA ist es bei Anorexie und Kachexie bei einer HIV-Erkrankung und als Antiemetikum gegen die Nebenwirkungen einer Krebstherapie zugelassen.

Ein Import nach Deutschland ist möglich, aber ökonomisch kaum nicht sinnvoll.

Glossar: Tetrahydrocannabinol (THC)

Tetrahydrocannabinol (THC) ist der psychoaktive Hauptwirkstoff der Hanfplanze (Cannabis). Zusammen mit CBD ist THC der am besten erforschte und am häufigsten eingesetzte Wirkstoff beim Einsatz von Cannabis als Medizin.

Andere Namen: Delta-9-THC, Δ9-THC oder in der Medizin Dronabinol (Freiname).

THC fällt in Deutschland unter das Betäubungsmittelgesetz.

Unter Tetrahydrocannabinol versteht man insbesondere das Isomer (−)-trans-Δ9-tetrahydrocannabinol ( (6aR,10aR)-delta-9-tetrahydrocannabinol).

Das Δ9-Tetrahydrocannabinol (Δ9-THC, 6,6,9-Trimethyl-3-pentyl-6a,7,8,10a-tetrahydro-6H-benzo[c]chromen-1-ol) besitzt drei weitere Stereoisomere.

Neben Tetrahydrocannabinol kommt nur (−)-cis-Δ9-tetrahydrocannabinol natürlich vor.

Δ9-Tetrahydrocannabinol fällt in Anlage II BtMG, nur Tetrahydrocannabinol fällt in Anlage III BtMG.

Glossar: Dronabinol

Dronabinol ist der medizinische Freiname von Tetrahydrocannabinol.

In Deutschland wird es von den Firmen THC Pharm und Bionorica angeboten.

THC Pharm stellt THC teilsynthetisch aus CBD her. Bionorica gewinnt THC aus Cannabisblüten, die in Österreich angebaut werden.

In den USA und Kanada ist unter dem Namen „ Marinol“ vollsynthetisches Dronabinol auf dem Markt.

Sonderkennzeichen für die Abrechnung von Cannabis-Medikamenten

Seit dem 1. März gibt es spezielle Sonderkennzeichen für cannabishaltige Zubereitungen und Fertigarzneimittel:

06460694 für die Abrechnung von unverarbeiteten Cannabisblüten
06460665 für die Abrechnung von cannabishaltigen Rezepturen oder Cannabisabfüllungen
06460671 für die Abrechnung cannabishaltiger Fertigarzneimittel ohne PZN (Einzelimporte nach § 73 AMG)
06460702 für die Abrechnung von Rezeptursubstanzen in ungemischter Form

Quelle: deutschesapothekenportal