Ausfüllhilfe: MDK-Fragebogen

Der Fragebogen des MDK, amtliche Bezeichnung „Ärztliche Bescheinigung gemäß §31 Absatz 6 SGB V“ ist für viele Patienten und Ärzte ein ernstzunehmendes Hindernis. Dieser Artikel soll die wichtigsten Fragen und Antworten klären und beim Ausfüllen helfen.

Die Reihenfolge der Fragen und Antworten entspricht der auf meinem Fragebogen, es ist nicht auszuschließen dass die Reihenfolge auf deren Bögen eine andere ist, Fragen etwas anders formuliert sind oder der eine oder andere Punkt mehr oder weniger auftaucht. Ich freue mich über Feedback zur Praxistauglichkeit der Anleitung, Hinweise auf Abweichungen oder Änderungen sowie darüber welche Formulierungen bei euch und eurer Diagnose erfolgreich oder nicht erfolgreich waren. Insbesondere gilt es eine Liste der gängigen Medikamente zu erstellen, die vor einer Einstufung als „austherapiert“ getestet werden mussten. Weiterlesen

Bei welchen Diagnosen gibt es bisher Kostenzusagen?

Hier eine Liste mit Zusagen der Krankenkassen von denen ich erfahren habe. Wer mir sein Erfolg für die Liste mitteilen möchte, einfach mal an max @ bessercannabis . de

  • chronische Rückenschmerzen seit 30 Jahren und befristet bis 30.04.2018 – Quelle
  • Clusterkopfschmerzen, befristet bis Herbst
  • ADHS und Reizdarm durch Ritalin, bis Herbst – Quelle

Wie weise ich mich und meine Cannabisblüten gegenüber der Polizei aus?

Antwort: Eigentlich braucht sich ein Patient für seine Cannabisblüten ebensowenig gegenüber der Polizei rechtfertigen wie er es bei einem anderen Medikament müsste.

Praktisch sollte man einen Nachweis über den legalen Erwerb sowie ein Schreiben seines Arztes immer bei sich führen um Probleme zu vermeiden.

Alle wichtigen Informationen zu dieser Frage gibt es im Artikel zum Umgang mit der Polizei

Kann ich ein Kassenrezept selbst bezahlen?

Das ist unüblich, aber rechtlich möglich. Ein Rezept um ein verschreibungspflichtiges Medikament kaufen zu dürfen kann jede Form haben, solange alle vorgeschrieben Informationen enthalten sind. Auf einem Kassenrezept ist nur zusätzlich ein Kostenträger, in der Regel die Krankenkasse genannt. Bei einem Privatrezept steht dort „privat“.

Rechtliche Grundlage: Verordnung über die Verschreibungspflicht von Arzneimitteln (Arzneimittelverschreibungsverordnung – AMVV)

Siehe auch: Grundlagentext „Verordnung und Verschreibung“