Die Frage im Original: Wir stellen uns gerade die Frage, inwieweit die Wirksamkeit von Cannabidiol bei Schmerzen, Entzündungen und Depressionen nachgewiesen ist.
(Hier in der Schweiz sind solche Produkte mit etwa 15% CBD und unter 1% THC zugelassen und man bekommt sie in diversen Shops…)
Antwort: Unter dieser Frage kamen auf Facebook mehrere Antworten und weitere Fragen, ich beschränke mich mal alleine auf die ursprüngliche Frage. Erst einmal nur kurz, weil ich weiter muss:
Schmerzen – Hier spielt eher THC als CBD bei der Wirkung eine Rolle, CBD kann aber hilfreich sein, vgl. hier.
Depressionen – Auch hier spricht die Studienlage eher für THC, CBD wirkt aber bei Angst- und Schlafstörungen sowie anti-psychotisch – das kann sicherlich für einige Menschen mit Depressionen interessant sein.
Entzüngen – Ja, verdammt. Hier ist CBD genau das richtige Mittel.
Die wichtigsten Indikationen für CBD: Epilepsie, Angst, chronisch-entzündliche Erkrankungen (Arthritis, Colitis ulcerosa, Morbus Crohn oder Asthma)
Weitere Indikationen bei denen CBD helfen kann: Schlaf, Entzündungen, Übelkeit und Erbrechen, Bewegungsstörungen, Krämpfe – Kein Anspruch auf Vollständigkeit
Ich empfehle auch in der Schweiz Produkte in medizinischer Qualität zu nutzen wie sie die Firma Medropharm bietet. Das ist kein gesponserter Tipp, sondern die einzigen die ich dort näher kenne, mit denen ich schon intensiven Kontakt hatte und auch ihre Produkte habe ich getestet.
Für Patienten aus Deutschland: Es gibt auch hier einen mehr oder weniger grauen Markt für CBD-Produkte außerhalb der Apotheke. Diese dürfen aber nicht als Arzneimittel verkauft oder angeboten werden, sondern als Kosmetika oder Nahrungsergänzungsmittel. Die Abgrenzung zu Arzneimitteln, die nur in der Apotheke verkauft werden dürfen ist eine rechtliche Dauerstreitfrage. In Deutschland kenne ich die Firma MH Medical Hemp gut, sie vertreibt auch Produkte an Endkunden, ihr Schwerpunkt liegt jedoch auf Bulk-B2B-Verkäufe. Wenn ihr also 1 kg reines CBD Isolat zur Weiterverarbeitung braucht, dort werden sie geholfen. In Apotheken ist CBD als Rezeptur seit 2014 erhältlich. Am Anfang gab es nur wenige Apotheken, die sich damit auskannten. Inzwischen gibt es eine offizielle Rezeptur im „Kochbuch“ der Apotheker un jeder Arzt die rezeptpflichtige, aber nicht BtM-pflichtige Rezeptur „Ölige Cannabidiol-Lösung 50 mg/ml (NRF 22.10)“ verschreiben. Eine andere Konzentration sollte ebenfalls kein Problem sein. Reines CBD fällt nicht unter die neue Regelung zur Kostenerstattung für Cannabis als Medizin. Hierunter fallen nur CBD-Pflanzenextrakte oder Bedrolite Blüten.
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In Zukunft sollten solche passende Artikel automatisch unter jedem Artikel erscheinen, mal sehen wann das gut läuft.