Im Alter nimmt das Zwicken und Zwacken, dass manche Menschen schon ihr ganzes Leben begleitet, in der Regel noch zu. Cannabis kann den Alltag damit erträglicher machen. Wenn Ärzte nicht helfen wollen, nehmen rüstige Rentner wie Frau Biesel die Versorgung selbst in die Hand. Mit Feinwaage aus dem Internet und selbstgebackenen Keksen.
Klage vor dem Sozialgericht – Kostenübernahme einer Therapie mit Cannabis
Da die Kostenübernahme von meiner Krankenkasse abgelehnt wurde klage ich inzwischen vor dem Sozialgericht. Diese Option wird leider kaum genutzt, dabei steht eine Klage vor dem Sozialgericht jedem offen. Es ist einfacher als man denkt und man brauch auch keinen Anwalt. Als mögliche Vorlage habe ich meine Anklage etwas redaktionell bearbeitet und persönliche Daten und Informationen gekürzt. Insbesondere die Begründung könnte für andere Patienten, insbesondere ehemaliger Inhaber einer Ausnahmeerlaubnis interessant sein. Wie gut meine Vorlage ist werde ich wohl erst noch herausfinden. Daher der übliche Disclaimer: Ich bin kein Anwalt und diese Vorlage kann und soll weder eine Beratung oder Vertretung durch einen Anwalt ersetzen.
VORAB PER FAX
An das
Sozialgericht Berlin
Kostenübernahme einer Therapie mit Cannabis
Sehr geehrte Damen und Herrn,
ich beantrage, die Ablehnung meines Antrages auf Übernahme der Kosten einer Therapie mit Cannabis durch meine Krankenkasse, der TK aufzuheben und den Beklagten zu verurteilen eine Kostenzusage zu erteilen. Weiterlesen
Cannabispatient gerät in Polizeikontrolle – Besser mit Cannabinoidausweis!
Ich kam Ende letzten Jahres als Beifahrer in eine Polizeikontrolle. Der Fahrer ist ebenfalls Patient. Die Sache ist gut ausgegangen – auch dank eines ausgefüllten Cannabinoidausweis.
Den Cannabinoidausweis könnt ihr auf dieser Seite kostenlos bestellen oder einfach selbst ausdrucken. Eigentlich muss man als Patient nichts bei sich führen, daher gibt es auch keinen „offiziellen“ Ausweis. Der Ausweis ist im Prinzip nichts anderes als ein Vordruck für den Arzt. Es gibt inzwischen weitere Cannabioid-Ausweis, sogar chic im Kreditkartenformat. Zu diesem einen speziellen Produkt möchte ich sagen: Ob die Unterschrift des Apothekers besser ist als eine Behandlungsbestättigung vom Arzt bezweifel ich, sie könnte aber durchaus auch seinen Zweck erfüllen. Das Gute am Papierausweis ist dass man immer wieder ein aktuelles datum eintragen kann und explizit die Blüten erwähnen kann.
Was man zudem dabei haben sollte
Sehr empfehlenswert: Ein Artikel aus der Zeitschrift der Deutsche Polizei Gewerkschaft, Ausgabe 08 2017 Seite 1 sowie 18-21
Das Fazit findet sich auch aktuell in einem Artikel der Ärztezeitung zum diesjährigen Verkehrsgerichtstages: „Nicht zuletzt unter dem Eindruck der sozial- und betäubungsmittelrechtlichen Freigabe von Cannabis als Medizin seit März 2017, werden sich die Referenten unter anderem mit der Reichweite der sogenannten Arzneimittelklausel in Paragraf 24a Straßenverkehrsgesetz befassen, wonach die Teilnahme am Straßenverkehr auch unter Cannabis-Einfluss dann keine Ordnungswidrigkeit darstellt, wenn ein THC-haltiges Arzneimittel bestimmungsgemäß eingenommen wurde.“
Leistungsauszug und Patientenakte
Für einen Antrag auf Kostenerstattung einer Therapie mit Cannabis sind diverse Unterlagen notwendig. Der Patient muss dokumentieren welche Behandlungen und Medikamente bereits versucht wurden. Da nicht jeder aktuelle oder ehemalige Arzt eine Therapie mit Cannabis unterstützt gestaltet sich der Nachweis mitunter schwierig. Das Patientenrecht in Deutschland gibt Betroffenen jedoch gute Instrumente an die Hand um die erforderlichen Informationen zu erhalten.
Bei seiner Krankenkasse kann man einen Leistungsauszug erfragen. Bei meiner Versicherung der TK bekommt man bei Nutzung der TK-App auf einen Knopfdruck sämtliche Kassenrezepte angezeigt, die man in den letzten Jahren eingelöst hat.
Auch wenn es sich noch immer nicht in allen Arztpraxen rumgesprochen hat, inzwischen haben Patienten einen Rechtsanspruch nach §630g auf Einsicht ihrer Patientenakte.
BGB § 630g Einsichtnahme in die Patientenakte Weiterlesen
Arztfragebogen zu Cannabinoiden nach § 31 Abs. 6 SGB V
Quelle: Begutachtungsanleitung – Richtlinie des GKV-Spitzenverbandes nach § 282 SGB V – Sozialmedizinische Begutachtung von Cannabinoiden nach § 31 Absatz 6 SGB V
Eigene Kommentare sind kursiv gekennzeichnet. Der Antrag auf Kostenerstattung ist vom Patienten als Versicherten zu stellen. Hierfür ist kein Arzt oder ein Rezept notwendig. Im Antrag sollten alle abgefragten Informationen bereits beigefügt werden.
Der Fragebogen:
Bitte füllen Sie diesen Fragebogen gut leserlich aus. Weitere Ausführungen können auf einem Beiblatt angefügt werden.
Versichertenname:
Versichertennummer:
Geburtsdatum:
Geschlecht: weiblich männlich
1. Erfolgt die Verordnung im Rahmen der genehmigten Versorgung nach § 37b SGB V (Spezialisierte ambulante Palliativversorgung)? ja nein Weiterlesen