Sonderkennzeichen für die Abrechnung von Cannabis-Medikamenten

Seit dem 1. März gibt es spezielle Sonderkennzeichen für cannabishaltige Zubereitungen und Fertigarzneimittel:

06460694 für die Abrechnung von unverarbeiteten Cannabisblüten
06460665 für die Abrechnung von cannabishaltigen Rezepturen oder Cannabisabfüllungen
06460671 für die Abrechnung cannabishaltiger Fertigarzneimittel ohne PZN (Einzelimporte nach § 73 AMG)
06460702 für die Abrechnung von Rezeptursubstanzen in ungemischter Form

Quelle: deutschesapothekenportal