Wie lautet die Pharmazentralnummer (PZN) der Verdampfer von Storz und Bickel?

Das VOLCANO MEDIC 2 Verdampfungssystem hat die PZN: 15885501 und die PPN: 111588550156. Preis: 598,00 EUR

Der MIGHTY MEDIC hat die PZN: 15634236 und die PPN: 111563423659. Preis: 348,00 EUR

Allgemeine Information: Die Firma Storz und Bickel stellt Geräte die „Volcano Medic“ und „Mighty Medic“ für die medizinische Cannabisinhalation her. Im Gegensatz zu den meisten anderen Geräten auf dem Markt sind die Vaporizer von Stolz und Bickel als Medizinprodukte zugelassen.

Die Kosten für einen Verdampfer können von der Krankenkasse übernommen werden. Dies muss im Kostenantrag explizit erwähnt werden. Im Falle einer Kostenübernahme kann der Arzt dann das Gerät als Hilfsmittel verordnen.

Quelle und zum Weiterlesen: Webshop von Storz und Bickel – Produktvergleich

Stand der Information: März 2021

Wie weise ich mich und meine Cannabisblüten gegenüber der Polizei aus?

Antwort: Eigentlich braucht sich ein Patient für seine Cannabisblüten ebensowenig gegenüber der Polizei rechtfertigen wie er es bei einem anderen Medikament müsste.

Praktisch sollte man einen Nachweis über den legalen Erwerb sowie ein Schreiben seines Arztes immer bei sich führen um Probleme zu vermeiden.

Alle wichtigen Informationen zu dieser Frage gibt es im Artikel zum Umgang mit der Polizei

Cannabisblüten auf Rezept und die Polizei

Theorie

Theoretisch braucht man als Patient der Cannabisblüten nutzt ebenso wenig ein Beweis für seine „Legalität“ wie ein Patient der ein anderes Arzneimittel nutzt. Dies gilt insbesondere für Betäubungsmittel. Cannabisblüten unterscheidet sich hier rechtlich nicht von Morphium, Ritalin etc.

Dies regelt bei Betäubungsmittel BtMG § 4 Absatz 3

§ 4 Ausnahmen von der Erlaubnispflicht

(1) Einer Erlaubnis nach § 3 bedarf nicht, wer […] in Anlage III bezeichnete Betäubungsmittel a) auf Grund ärztlicher, zahnärztlicher oder tierärztlicher Verschreibung, [..] erwirbt.

Persönliche Erfahrung: Für mein Methylphenidat zur Behandlung meines ADHS brauche ich auch kein Nachweis. Dies gilt im Prinzip für die vollständige Packung, einen einzelnen Blister oder eine einzelne Pille.

Praxis

Solange der Umgang mit Patienten und ihren Cannabisblüten noch kein normaler Alltag für Polizisten ist, können Patienten trotzdem Probleme bekommen.

Auch da Cannabisblüten aus der Apotheke mit dem bloßen Auge nicht von illegalem Rauschgift vom Schwarzmarkt  werden können, hat die Polizei ein gewaltiges praktisches Problem.

Lösung

Um unnötigen Problemen aus dem Weg zu gehen können Patienten folgende Dinge tun:

  • Cannabisblüten nur in der Originaldose mit sich führen.
  • Ein Nachweis über den legalen Erwerb sollte man immer dabei haben.

Bei einem Bezug über ein Kassenrezept sollte man dieses kopieren und sich in der Apotheke auf der Kopie bestätigen lassen dass es eingelöst wurde.

Kauft man Cannabisblüten mit einem Privatrezept erhält man den Durchschlag des Rezeptes der sonst an die Krankenkasse geht zurück und abgestempelt.

Weitere Unterlagen wie die – inzwischen abgelaufene – Ausnahmegenehmigung können ebenfalls hilfreich sein.

Nachweis vom Arzt

Patienten wird empfohlen sich von ihrem behandelten Arzt eine Bestätigung der Therapie mit Cannabis und und der Verschreibung anfertigen zu lassen. Sie sollte den Hinweis enthalten dass der Patient aufgrund seiner Erkrankung auf die ständige Einnahme nach schriftlicher Anweisung bzw. Bedarf in entsprechender Dosierung und Anwendungsform angewiesen ist.

Die Vorschläge sollen helfen der Polizei glaubwürdig zu vermitteln dass man wirklich ein Patient ist. Sie sind rein juristisch gesehen zum einen überflüssig, aber damit auch rechtlich für die Polizei nicht bindend.

Weitere Tipps

Grundsätzlich kann es sinnvoll sein an jedem Orts den man regelmäßig besucht (Arbeitsplatz, Wohnung) und jeden Ort an dem Cannabisblüten lagern (Unterm Kopfkissen, im Bürosafe, bei Muttern im Keller) eine extra Kopie der Unterlagen zu hinterlegen. Im Zweifelsfall hat man selbst und  Damit hat man selbst

Patienten gerade in Kleinstädten können überlegen ob sie die lokale Polizei proaktiv informieren und eine Kopie der Unterlagen zu hinterlegen.

Hausdurchsuchungen

Im Gegensatz zur Rechtslage vor dem Cannabis als Medizin-Gesetz kann und darf die Polizei bei dem Geruch von Cannabis in einer Wohnung etc. nicht automatisch von einer illegalen Handlung ausgehen. In der Vergangenheit gab es Hausdurchsuchungen bei der Polizei bei bekannten Erlaubnisinhabern und die Beschlagnahmung von Cannabisblüten aus der Apotheke.

Veröffentlicht in Texte

Verordnung und Verschreibung

Die Begriffe „Verordnung“ und „Verschreibung“ werden im Alltag synonym verwendet. Sie haben jedoch zwei unterschiedliche Bedeutungen.

Die Notwendigkeit der Verschreibung eines Medikamentes durch einen Arzt und die Möglichkeit eines Patienten es damit in der Apotheke kaufen zu dürfen ist eine Frage der Verschreibungspflicht im Rahmen der Gesetze über Arzneimittel und Apotheken. Ob eine Rezept privat oder zu Lasten einer Krankenkasse ausgestellt wird ist irrelevant bei Fragen der Verschreibung wie der Dauer der Gültigkeit.

Wer die Kosten für ein Medikament trägt ist eine sozialrechtliche Frage. Nur Kassenärzte können ein Kassenrezept ausstellen, Privatärzte können nicht zu Lasten der Gesetzlichen Krankenkassen verordnen.,In der Regel setzt eine Verordnung zu Lasten der Krankenkassen eine Verschreibungspflicht voraus, aber nicht umgekehrt.

Rechtliche Grundlagen:

Kann ich ein Kassenrezept selbst bezahlen?

Das ist unüblich, aber rechtlich möglich. Ein Rezept um ein verschreibungspflichtiges Medikament kaufen zu dürfen kann jede Form haben, solange alle vorgeschrieben Informationen enthalten sind. Auf einem Kassenrezept ist nur zusätzlich ein Kostenträger, in der Regel die Krankenkasse genannt. Bei einem Privatrezept steht dort „privat“.

Rechtliche Grundlage: Verordnung über die Verschreibungspflicht von Arzneimitteln (Arzneimittelverschreibungsverordnung – AMVV)

Siehe auch: Grundlagentext „Verordnung und Verschreibung“