Heute beantworte ich mal eine Frage von mir selbst. Sie ergab sich aus mehreren Anfragen an mich und beschäftigt aufgrund der Lieferprobleme sicherlich einige Cannabis-Patienten.
Ich habe versucht durch die passenden Fragen das Problem zu konkretisieren. Inzwischen habe ich für mich eine sinnvolle Antwort gefunden. Aber, nicht vergessen: Ich bin kein Jurist und warte noch auf Antwort von einigen Stellen, die ich anfragt habe.
Update: Inzwischen wurde die Gültigkeit von BtM-Rezepten neu geregelt. Es reicht nun aus wenn das Rezept bei der Vorlage in der Apotheke noch gültig ist. Zuvor musste dies bei der Abgabe immer noch der Fall sein. Der neue Text:
Quelle: BtMVV § 12 Abgabe (1) Betäubungsmittel dürfen vorbehaltlich des Absatzes 2 nicht abgegeben werden: die bei Vorlage vor mehr als sieben Tagen ausgefertigt wurde, ausgenommen bei Einfuhr eines Arzneimittels nach § 73 Abs. 3 Arzneimittelgesetz, oder
Klare Sache: Länge der Gültigkeit von BtM-Rezepten
Die Gültigkeit von BtM-Rezepten beträgt insgesamt 8 Tage (Ausstellungsdatum + 7 Tage).
Beispiel: Das BtM Rezept wird am 1.1. ausgefüllt. Das Rezept ist damit gültig am 1.1. sowie den sieben darauf folgenden Tagen. 2. 3. 4. 5. 6. 7. 8. also bis 8.1.
ALT Quelle: BtMVV § 12 Abgabe (1) Betäubungsmittel dürfen vorbehaltlich des Absatzes 2 nicht abgegeben werden: 1. auf eine Verschreibung, c) die bei Vorlage vor mehr als sieben Tagen ausgefertigt wurde, ausgenommen bei Einfuhr eines Arzneimittels nach § 73 Abs. 3 Arzneimittelgesetz, oder
Unklarer: Gültigkeit bis zur Vorlage in der Apotheke oder bis zur eigentlichen Abgabe?
Wenn ich innerhalb des Zeitraums – im Beispiel 8.1, – in die Apotheke gehe und das Medikament gleich mitnehmen kann, kein Problem. Weiterlesen