Das ist unüblich, aber rechtlich möglich. Ein Rezept um ein verschreibungspflichtiges Medikament kaufen zu dürfen kann jede Form haben, solange alle vorgeschrieben Informationen enthalten sind. Auf einem Kassenrezept ist nur zusätzlich ein Kostenträger, in der Regel die Krankenkasse genannt. Bei einem Privatrezept steht dort „privat“.
Rechtliche Grundlage: Verordnung über die Verschreibungspflicht von Arzneimitteln (Arzneimittelverschreibungsverordnung – AMVV)
Siehe auch: Grundlagentext „Verordnung und Verschreibung“