Krankenkasse lehnt Cannabistherapie ab, Begründung: „nicht austherapiert“

Obwohl die Krankenkassen nur im begründeten Ausnahmefall einen Antrag auf Übernahme der Kosten einer Therapie mit Cannabis ablehnen dürfen, kann in der Realität leider nicht von „Ausnahmefällen“ die Rede sein. Eine oft genutzte Begründung der Kasse ist dass Argument der Patient sei nicht austherapiert. Hier einige Hinweise wie man auf solch eine Ablehnung  reagieren sollte. Weiterlesen

Negative Folgen einer Ablehnung der Kostenerstattung?

Im Kontext des Urteils des Sozialgerichtes Düsseldorf gegen die Kostenerstattung einer Therapie mit Cannabis schrieb mit ein Patient folgende Frage:

„Betrifft das dann eigentlich nur die Kostenübernahme durch die Krankenkasse oder bedeutet so ein Urteil für denjenigen dann etwa auch, dass der Arzt nicht mehr auf Privatrezept verschreiben darf?“

Hier kann ich beruhigen. Ein Privatrezept ist immer möglich, wenn es der Arzt verantworten kann, da spielt die Kasse keine Rolle. Auch ansonsten sind mir keine negativen Folgen einer Ablehnung bekannt.

Daher gilt für alle Cannabis-Patienten

Beantragt die Kostenerstattung auf jeden Fall!

Ihr habt nichts zu verlieren außer eure Kosten. Ihr braucht weder einen Arzt noch ein Rezept für den Kostenantrag.

Falls die Krankenkasse den Antrag ablehnt, legt Widerspruch ein!

Wer hier schweigt, stimmt der Kasse zu. Nur gegen etwa 50% der abgelehnten Anträgen wird Widerspruch eingelegt. Das ist eine verschenkte Chance.

Wird auch der Widerspruch zurückgewiesen, klagt vor dem Sozialgericht! Weiterlesen

Wie die Kassen den Begriff „schwerwiegend“ uminterpretieren

In Deutschland bezahlen die Krankenkassen, dank eines neuen Gesetzes, eine Cannabistherapie. Wer chronisch Krank ist und an ADHS, Tourette oder chronischen Darmerkrankungen leidet, hat Pech. Bei diesen Krankheiten lehnen die Krankenkassen die Anträge auf eine Übernahme von Kosten ab. Der Grund liegt in einer Definitionslücke seitens des Gesetzgebers. Diese Lücke lässt in der Praxis unterschiedliche Interpretationen des Begriffs zu. Laut einer Handreichung von Rechtsanwalt Dr. Oliver Tolmein werden solche „unbestimmten Rechtsbegriffe“ bezüglich der Interpretation schlussendlich von den Gerichten überprüft.

Schwerwiegend gleich lebensbedrohlich?

Eine Interpretation basiert auf der Auslegung des Gemeinsamen Bundesausschusses, ein Gremium welches über Leistungsansprüche im Gesundheitswesen entscheidet. Weiterlesen