Kann ich mit Cannabisblüten in den Urlaub fahren?

Durch die neue Rechtslage in Deutschland ist das Reisen mit Cannabis-Medikamenten in jeder Form (Blüten, Extrakt, etc.) rechtlich genauso wie bei anderen Betäubungsmitteln möglich. Das ist einer der Vorteile weil in Deutschland Cannabis als Medizin über das Bundesrecht geregelt ist. In den USA ist Cannabis zu auf der Ebene einzelner Bundesstaaten legal. Das Fliegen mit Cannabis innerhalb der Staaten ist dort weiterhin – nach dem Bundesrecht – nicht legal möglich.

Für die Mitnahme von verschriebenen Betäubungsmitteln bei Reisen ins Ausland gibt es standardisierte Regelungen. Diese gelten rechtlich für Morphium ebenso wie für Ritalin oder eben Cannabis-Blüten. Leider gibt es quasi ebenso viele unterschiedliche Regelungen wie mögliche Reiseziele. Auf der Website des BfArM gibt es eine Übersicht mit allen relevanten Informationen zum Reisen mit Betäubungsmitteln.

Reisen innerhalb des „Schengen-Raums“

Am einfachsten haben es  Bürger aus einem Land dass Mitglied des Schengener Abkommens ist solange die Reise innerhalb des „Schengen-Raum“ stattfindet.

Mit einer „Bescheinigung für das Mitführen von Betäubungsmitteln im Rahmen einer ärztlichen Behandlung“ nach Artikel 75 des Schengener Durchführungsabkommens sind Reisen mit einer Dauer von bis zu 30 Tagen problemlos möglich.

Und so funktioniert es:

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Wie lautet die PZN zur Abrechnung von Cannabis-Medikamenten nach dem neuen Gesetz?

Medikamente, die aufgrund der neuen Rechtslage erstattungsfähig geworden sind, haben eine Sonder-Pharmazentralnummern (PZN) zugeteilt bekommen. Beide PZN sind ab dem 01.03.2017 gültig.

Zur Abrechnung von Cannabis-haltigen Zubereitungen oder Cannabis-Blüten lautet die PZN 06460665

Die Abrechnung von Cannabis-haltigen Fertigarzneimitteln ohne PZN erfolgt über die Sonder-PZN 06460671.

Dies betrifft nicht die Fertigarzneimittel Sativex und Canemes, wenn diese hinsichtlich der Indikation im Rahmen ihrer Zulassung verschreiben werden.

Quelle: AVP

Über die Chemie von Cannabinoiden und Terpenen

Jeder der sich näher mit Cannabis beschäftigt stößt bald auf die Stoffgruppe der Terpene. Die Wirkung von Cannabis wird von den Cannabinoiden, allen voran THC und CBD bestimmt, aber durch Terpene mitunter stark moduliert. Die Unterschiede zwischen dem was als Sativa-Eigenschaft von Cannabis und dem was als Indica-Eigenschaft bezeichnet wird, geht vermutlich stark auf unterschiedliche Terpen-Profile und vor allem nicht auf den THC und CBD-Gehalt der Sorten zurück.

Ich bin bei Infographiken wie dieser von Leafly, Terpene-Übersichten oder detaillierten Strain-Profilen immer skeptisch. Die Informationen über die einzelnen Terpene und ihre nachgewiesenen Wirkungen mögen durchaus korrekt sein. Das bloße Vorkommen eines Terpens in Cannabis lässt aber noch keine Aussage über die medizinische Wirkung bei bestimmten Indikationen zu.

Siehe auch: Klassifikation von medizinischen Cannabisblüten.

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Positionen von Experten, Fachgesellschaften und Patientengruppen

Leider gibt es für den Einsatz von Cannabis als Medizin – insbesondere bei bestimmten Diagnosen – bisher kaum öffentliche Unterstützung von Experten, Fachgesellschaften und Patientengruppen. Dies gilt sowohl für Deutschland aber auch z.B. für die USA – wo Cannabis als auf Bundesebene leider weiterhin illegal ist.

Die größte Offenheit gibt es in den Bereichen Schmerzen, Multiple Sklerose, Tourette sowie Epilepsie. Bei vielen anderen Diagnosen und den dazugehörigen Organisationen wie z.B. ADHS ist Cannabis und seine Vorteile durchaus bekannt. Aufgrund der mangelhaften Evidenz (im üblichen-beschränkten Sinne) fällt es jedoch schwer öffentlich oder auch mitglieder-intern sich positiv für Cannabis auszusprechen.

Eine der wenigen Ausnahme ist der Bundesverband AUGE e.V. der sich sehr klar zum Thema Cannabis & Glaukom geäußert hat.

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Cannabis bei Glaukom (Grüner Star): „Medizinisch sinnvoll“

Die Selbsthilfeorganisation Bundesverband AUGE e.V. hat sich als eine von sehr wenigen Organisationen in Deutschland sehr deutlich für Cannabis als Medizin ausgesprochen. Hier drei Zitate aus dem unten verlinkten Interview und dem Offene Brief.

„Der Bundesverband AUGE e.V., eine Patientenorganisation, fordert von der Bundesregierung die unbürokratische Freigabe von Cannabis zur ärztlichen Therapie von schwersehbehinderten Patienten mit Glaukom (Grüner Star), bei denen die Erblindung droht. Gleichzeitig fordern wir die Kostenerstattung für ärztlich verordnetes Cannabis durch die gesetzlichen Krankenkassen. Cannabis lindert nicht nur die Schmerzen, sondern kann auch den Augeninnendruck, einer der wesentlichen Risikofaktoren beim Glaukom, erheblich senken. Betroffen sind in Deutschland geschätzte 10.000 Patienten.“

„Wissenschaftliche Studien in den USA, Kanada und England belegen, dass Cannabis signifikant den Augeninnendruck senken kann, gerade dann, wenn alle anderen therapeutischen Maßnahmen versagen. Menschen, bei denen die Erblindung droht, nehmen gerne die Nebenwirkungen der schwach dosierten Cannabismedizin in Kauf. Für diese Patienten ist Cannabis der letzte Strohhalm.“

„Ich hab mich ja schon vor 25 Jahren mit Cannabis beschäftigt, weil ich damals eine Anfrage hatte, in der eine Firma wissen wollte, ob es Sinn macht, Cannabis zur Glaukom-Behandlung einzusetzen. Damals habe ich ein Gutachten geschrieben, und bin zu dem Schluss gekommen, medizinisch wäre es sinnvoll, weil es wirkt, aber ich glaubte nicht, dass die regulatorischen Probleme beherrscht werden können. Und das ist heute noch so.“

Das letzte Zitat stammt von Prof. Dr. Helmut Höh, Chefarzt der Klinik für Augenheilkunde am Dietrich-Bonhoeffer-Klinikum in Neubrandenburg.

Quellen: