Bei welchen Erkrankungen hilft eher THC als CBD?

Bei einzelnen Diagnosen gibt es Erkenntnisse dass eher das Cannabinoid Tetrahydrocannabinol (THC) als das Cannabidiol (CBD) wirksam ist. Die folgende Liste ist als Empfehlung zu verstehen. Im Einzelfall, bei bestimmten Formen und Ausprägungen der Erkrankung, der Symptome sowie von Begleiterkrankungen kann es auch umgekehrt sein.

Ein gewisser CBD-Anteil kann auch ohne direkte therapeutische Wirksamkeit sinnvoll sein um die Nebenwirkungen zu mindern. Im Allgemeinem schadet zusätzliches CBD bei der Therapie nicht. Eine Sonderrolle nimmt die Appetitlosigkeit ein. Hier hemmt CBD die appetitanregende Wirkung des THC.

Cannabis-Medikamente mit einem hohen THC-Anteil sind empfehlenswert bei:

  • Schmerzen, insbesondere in Kombination mit Opiaten
  • Glaukom
  • Appetitlosigkeit
  • Depressionen
  • Schlafstörungen

Ein Patient mit Cluster-Kopfschmerzen beichtete mir dass bei ihm explizit nur Cannabis vom Typ „THC↓“ (sog. „Indica“) mit einer beruhenden Wirkung bei seinen Erkrankung hilft.

Verordnung und Verschreibung

Die Begriffe „Verordnung“ und „Verschreibung“ werden im Alltag synonym verwendet. Sie haben jedoch zwei unterschiedliche Bedeutungen.

Die Notwendigkeit der Verschreibung eines Medikamentes durch einen Arzt und die Möglichkeit eines Patienten es damit in der Apotheke kaufen zu dürfen ist eine Frage der Verschreibungspflicht im Rahmen der Gesetze über Arzneimittel und Apotheken. Ob eine Rezept privat oder zu Lasten einer Krankenkasse ausgestellt wird ist irrelevant bei Fragen der Verschreibung wie der Dauer der Gültigkeit.

Wer die Kosten für ein Medikament trägt ist eine sozialrechtliche Frage. Nur Kassenärzte können ein Kassenrezept ausstellen, Privatärzte können nicht zu Lasten der Gesetzlichen Krankenkassen verordnen.,In der Regel setzt eine Verordnung zu Lasten der Krankenkassen eine Verschreibungspflicht voraus, aber nicht umgekehrt.

Rechtliche Grundlagen: