Für Betäubungsmittel wie Cannabis gibt es in den Niederlanden kein spezielles Rezeptformular wie in Deutschland, welches nur von den dortigen Ärzten ausgestellt werden darf. Daher können Patienten aus Deutschland mit einem Rezept ihres deutschen Arztes in den Niederlanden einkaufen. Dort sind die Sorten der Firma Bedrocan zu dem sehr günstigen Preis von 6-8 Euro erhältlich.
Der üblichen Disclaimer: Ich bin kein Anwalt und diese Vorlage kann und soll weder eine Beratung oder Vertretung durch einen Anwalt ersetzen.
Mitnahme durch Patienten ist keine Aus-/Einfuhr
Das BfArM schreibt hierzu in ihrer FAQ zur Betäubungsmittel-Außenhandelsverordnung (BtMAHV): „Eine weitere Ausnahme gilt für Zubereitungen der in den Anlagen II und III des BtMG aufgeführten Stoffe, die […] durch andere Personen in der Dauer der Reise angemessenen Mengen auf Grund ärztlicher Verschreibung oder Bescheinigung für den eigenen Bedarf im grenzüberschreitenden Verkehr mitgeführt werden.“
Als Bescheinigung für die Mitnahme von Cannabis über eine Grenze im Schengenraum ist ein Formular nach Artikel 75 notwendig. Dieses erlaubt die unkomplizierte Mitnahme einer bestimmten Menge Cannabis für bis zu 30 Tage. Woher das Cannabis stammt ist hier nicht relevant.
Weiterlesen