Cannabis – ein normales Medikament?

Die wichtigste Änderung mit dem neuen Cannabis als Medizin Gesetz ist dass Cannabis ein normales Medikament nach Bundesrecht geworden ist.

Dies meint Cannabis in Form von getrockneten Blüten, standardisierte Extrakte sowie Arzneimittel mit Nabilon und Dronabinol.

Was bedeutet normales Medikament?

Cannabis darf von jedem Arzt auf einem entsprechenden Rezept verschrieben werden. Die Kosten können von der Krankenkasse übernommen werden. Ein Versand per Post ist möglich. Es darf öffentlich eingenommen werden.

Was ist normal bei einem Betäubungsmittel im Gegensatz zu einem Nicht-Betäubungsmittel?

Die Verschreibung muss explizit begründet sein. Ein BtM-Rezept ist nur sieben Tage gültig. Für Reisen ins Ausland sind die entsprechende Gesetz zu achten. Die Menge pro 30 Tage ist beschränkt. Ein Arzt im Ausland kann nicht einfach ein Rezept für Cannabis in Deutschland ausstellen.

Was ist weiterhin nicht normal?

Die meisten verschreibungspflichtige Medikamente werden automatisch von der Krankenkasse bezahlt. Bei Cannabis ist ein Antrag an die Krankenkasse notwendig.

Ebenfalls noch nicht normal ist die Verfügbarkeit von Cannabis. Sorten sind immer wieder nicht lieferbar.

 

Kann mir mein Arzt Cannabis für ein Quartal auf einmal verschreiben?

Das kommt auf die Menge an.

Ein Arzt darf in 30 Tagen höchstens 100 Gramm Cannabisblüten verschreiben.  Es dürfen damit natürlich maximal auch nur 100 Gramm auf ein Rezept. Wenn dieses für dich aber 3 Monate reicht weil du nur 30 Gramm pro Monat nutzt, dann geht das.

Die Menge von 100 Gramm im Monat darf mit dem A und Begründung überschritten werden, aber nicht um die Zeitraum mit denen der Patient auskommt über 30 Tage hinaus auszudehnen.

Persönliche Erfahrung: Bei meinen Ritalinrezepten ist es für mich völlig normal alle 39 Tage zu meiner Ärztin zu gehen und ein neues Rezept zu holen. Ich bekomme 78 Pillen und nehme 2 am Tag, ganz offiziell.

Quelle: Wieviel Cannabis in Form von Blüten darf ein Arzt verschreiben?

Österreich: Kann mein Arzt mir ein Rezept für Cannabisblüten aus Deutschland ausstellen?

Im Prinzip ja, aber in der Regel nicht. Zerlegen wir das ganze Mal in einzelne Fragen:

Frage: Darf ein Arzt in Österreich auf einem Btm-Rezept seines Landes Cannabisblüten verschreiben und kann es dann in Deutschland eingelöst werden?

Antwort: Nein. Das BfArM schreibt in seiner FAQ zur BtMVV:

Dürfen „ausländische BtM-Rezepte“ (aus EU-Staaten oder Drittländern) durch deutsche Apotheken beliefert werden?

Nein. Nur deutsche BtM-Verschreibungen dürfen von deutschen Apotheken beliefert werden.

Frage: Kann ein Arzt aus Österreich deutsche BtM-Rezepte erhalten? Weiterlesen

Wieviel Cannabis in Form von Blüten darf ein Arzt verschreiben?

Die Höchstmenge pro Patient innerhalb von 30 Tagen beträgt 100 Gramm Cannabis in Form von Blüten (unabhängig vom THC-Gehalt). Ein Überschreiten der Mengen ist im begründeten Einzelfall möglich.

Rechtsquelle: § 2 BtMVV

Siehe auch: Kategorie Übersicht der BtM-Höchstmengen für Cannabis-Medikamente

Wie weise ich mich und meine Cannabisblüten gegenüber der Polizei aus?

Antwort: Eigentlich braucht sich ein Patient für seine Cannabisblüten ebensowenig gegenüber der Polizei rechtfertigen wie er es bei einem anderen Medikament müsste.

Praktisch sollte man einen Nachweis über den legalen Erwerb sowie ein Schreiben seines Arztes immer bei sich führen um Probleme zu vermeiden.

Alle wichtigen Informationen zu dieser Frage gibt es im Artikel zum Umgang mit der Polizei