Einzeldosis beim Inhalieren von Cannabisblüten

Gerade für Patienten, die noch keine Erfahrung mit Cannabis haben ist es wichtig eine möglichst kleine Einzeldosis Cannabisblüten zu nutzen. Auch wenn die Bioverfügbarkeit sowie Intensität und Dauer der Wirkung bei der Inhalation Cannabisblüten nicht direkt vergleichbar mit der oralen Aufnahmen der gleichen Menge THC ist, kann man als Vergleichwert den Inhalt von einem Tropfen Dronabinollösung nehmen.

Die übliche ölige 2,5% Lösung enthält 0,8 mg THC pro Tropfen.

In „Cannabis: Verordnungshilfe für Ärzte“ werden Mengen von 25 bis 100 mg Cannabisblüten ein Einzeldosis genannt. Die Einzeldosis ist üblicherweise auch die Einstiegsdosis und entspricht der Menge eines Schrittes beim EIndosieren. Weiterlesen

Das Btm-Rezept – Hinweise für Ärzte und Patienten

Cannabis muss auf einem Betäubungsmittelrezept (BtM-Rezept) verschrieben werden. Dies betrifft alle Cannabis-Medikamente mit Ausnahme von Cannabidiol (CBD). Die meisten Patienten kennen nur die üblichen rosafarben Kassenrezepte.  Für BtM-Rezepte gelten strenge Regelungen für den Arzt und den Apotheker, die auch die Patienten betreffen.

Es dürfen auf einem Rezept nicht mehr als 2 Betäubungsmittel gleichzeitig verschrieben werden. Zudem ist die Höchstmenge pro Monat zu beachten.

Ein BtM-Rezept besteht aus 3 Teilen, wobei Seite 2 und 3 Durchschläge der ersten Seite sind.

Seite 3 bleibt beim Arzt und muss dort 3 Jahre aufbewahrt werden. Die zuständigen Behörden können diese Dokumentation auf ihre Rechtmäßigkeit geprüfen und bei Verstößen gegen die Regelungen für das Verschreiben von Betäubungsmitteln den Arzt zur Verantwortung ziehen. Dies ist je nach Bundesland unterschiedlich geregelt. In Bayern muss jeder substituierende Arzt alle drei Jahre und bei „besonderen Anlässen“ z.B. nach „Hinweisen auf Verstöße“ mit einer Prüfung rechnen. Im Rest der Republik wird den Ärzten mehr Vertrauen entgegengebracht.

Seite 2 bleibt nach dem Einlösen in der Apotheke. Der Apotheker muss jeden Schritt von der Beschaffung bis zur Abgabe des Betäubungsmittel dokumentieren und dies zusammen mit der Seite 2 aufbewahren. Apotheken können ebenfalls von den Behörden kontrolliert werden.

Die Seite 1 des BtM-Rezeptes geht entweder an die Krankenkasse zur Abrechnung oder bei einem Privatrezept erhält es der Patient abgestempelt zurück.

Das einzelne ausgestellte oder eingelöste Betäubungsmittelrezept wird nicht zentral, z.B. vom BfArM erfasst. Falls das Rezept nicht bei der Krankenkasse eingelöst wird, haben lediglich der Arzt, der Apotheker und der Patient eine Ausführung des Rezeptes.

Die drei Blätter sind identisch und etwaige Änderung durch den Apotheker müssen auf Seite 3 beim Arzt nachgetragen werden.

Die rechtliche Grundlage für die Verschreibung ist die „Verordnung über das Verschreiben, die Abgabe und den Nachweis des Verbleibs von Betäubungsmitteln“ (kurz: Betäubungsmittel-Verschreibungsverordnung, BtMVV).

Die zuständige Behörde ist das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte. Auf der Website der Unterabteilung „Bundesopiumstelle“ gibt es Informationen und eine FAQ zum Thema.

Gültigkeit von BtM-Rezepten: Bis zur Vorlage oder Abgabe?

Heute beantworte ich mal eine Frage von mir selbst. Sie ergab sich aus mehreren Anfragen an mich und beschäftigt aufgrund der Lieferprobleme sicherlich einige Cannabis-Patienten.

Ich habe versucht durch die passenden Fragen das Problem zu konkretisieren. Inzwischen habe ich für mich eine sinnvolle Antwort gefunden. Aber, nicht vergessen: Ich bin kein Jurist und warte noch auf Antwort von einigen Stellen, die ich anfragt habe.

Update: Inzwischen wurde die Gültigkeit von BtM-Rezepten neu geregelt. Es reicht nun aus wenn das Rezept bei der Vorlage in der Apotheke noch gültig ist. Zuvor musste dies bei der Abgabe immer noch der Fall sein. Der neue Text:

Quelle: BtMVV § 12 Abgabe (1) Betäubungsmittel dürfen vorbehaltlich des Absatzes 2 nicht abgegeben werden: die bei Vorlage vor mehr als sieben Tagen ausgefertigt wurde, ausgenommen bei Einfuhr eines Arzneimittels nach § 73 Abs. 3 Arzneimittelgesetz, oder

Klare Sache: Länge der Gültigkeit von BtM-Rezepten

Die Gültigkeit von BtM-Rezepten beträgt insgesamt 8 Tage (Ausstellungsdatum + 7 Tage).

Beispiel: Das BtM Rezept wird am 1.1. ausgefüllt. Das Rezept ist damit gültig am 1.1. sowie den sieben darauf folgenden Tagen. 2. 3. 4. 5. 6. 7. 8.  also bis 8.1.

ALT Quelle: BtMVV § 12 Abgabe (1) Betäubungsmittel dürfen vorbehaltlich des Absatzes 2 nicht abgegeben werden: 1. auf eine Verschreibung, c) die bei Vorlage vor mehr als sieben Tagen ausgefertigt wurde, ausgenommen bei Einfuhr eines Arzneimittels nach § 73 Abs. 3 Arzneimittelgesetz, oder

Unklarer: Gültigkeit bis zur Vorlage in der Apotheke oder bis zur eigentlichen Abgabe?

Wenn ich innerhalb des Zeitraums – im Beispiel 8.1, – in die Apotheke gehe und das Medikament gleich mitnehmen kann, kein Problem. Weiterlesen

Kann mir mein Arzt Cannabis für ein Quartal auf einmal verschreiben?

Das kommt auf die Menge an.

Ein Arzt darf in 30 Tagen höchstens 100 Gramm Cannabisblüten verschreiben.  Es dürfen damit natürlich maximal auch nur 100 Gramm auf ein Rezept. Wenn dieses für dich aber 3 Monate reicht weil du nur 30 Gramm pro Monat nutzt, dann geht das.

Die Menge von 100 Gramm im Monat darf mit dem A und Begründung überschritten werden, aber nicht um die Zeitraum mit denen der Patient auskommt über 30 Tage hinaus auszudehnen.

Persönliche Erfahrung: Bei meinen Ritalinrezepten ist es für mich völlig normal alle 39 Tage zu meiner Ärztin zu gehen und ein neues Rezept zu holen. Ich bekomme 78 Pillen und nehme 2 am Tag, ganz offiziell.

Quelle: Wieviel Cannabis in Form von Blüten darf ein Arzt verschreiben?

Ich hätte gerne 2 Gramm Cannabis, Sorte „Bedrocan“, nicht zerkleinert

Mit dem neuen Cannabis als Medizin-Gesetz gab es eine Menge Verwirrung um das Zerkleinern von Cannabisblüten durch den Apotheker. Einige Patienten schwören auf ihre unbehandelten Blüten, die der Apotheker so zerstören würde. Andere führen durchaus objektivierbare Argumente wie Verluste, die Hygiene und den Einfluss auf die Lagerfähigkeit ins Feld.

Zuallererst sei erwähnt dass die Sorten Bedica und Bediol standardmäßig schon vom Hersteller granuliert werden – als Service für die Patienten. In Kanada bietet der Hersteller ABcann seine Produkte in den Preisklassen: Hand Trimmed (Große Blüten), Patient Ready (Kleine Blüten) und Affordable (Spitzen und kleine Blüten, granuliert) an. Medizinisch macht das keinen Unterschied.

Um zur Überschrift zurück zukommen, für Patienten in Deutschland gilt:

Der Apotheker muss die Blüten zerkleinern, wenn der Arzt das Cannabis explizit so verschreibt. Insbesondere ist dies bei den möglichen Rezepturen der Fall. Die Rezepturvorschriften NRF22.* für die Zubereitung von Tee oder zur Inhalation stehen eine Unterteilung in Dosierungen bis zu 0,01 g vor.

Verschreibt der Arzt einfach nur Cannabis Flos, Sorte „Bedrocan“ dann kommt es auf die Menge an. Cannabis der Firma Bedrocan kommt in Dosen zu je 5 Gramm. Der ausgewiesene THC und CBD Gehalt bezieht sich auf den gesamten Inhalt der Dose. Wenn ein Patient 5 Gramm verschrieben bekommt ist dies kein Problem. Sollen es aber z.B. nur 2 Gramm sein, kann der Apotheker nicht einfach 2 Gramm nach Gutdünken aus der Dose pflücken, da diese Teil der Blüte mehr oder weniger Wirkstoff als der ausgewiesene Durchschnitt hat. Daher muss er bei solchen Mengen dass Cannabis zerkleinern um es zu homogenisieren.

Die Sorten der Firma „Spektrum Cannabis“ (zuvor „MedCann“) gibt es in Dosen zu 5, 10 und 20 Gramm. Die Firma Pedanios liefert in 10 Gramm Dosen aus.