Die beliebtesten Cannabissorten gegen Schmerzen, Arthritis, Schlafstörungen, gastrointestinale sowie mentale Störungen

Kostenübernahme für Cannabis bei HiV bedingtem Untergewicht, Übelkeit und Appetitlosigkeit

Hallo Leute,

ich, Stefan starte heute eine Umfrage an Leute, die einen Antrag auf Kostenübernahme wegen HiV bedingten Gewichtsverlust und Übelkeit durch ART Medikamente gestellt haben.

Uns würden alle Informationen und Unterlagen von Patienten weiterhelfen, die einen Antrag gestellt haben, egal ob er bewilligt wurde oder abgelehnt ist oder das Verfahren noch läuft.

Nach der neuesten Begleiterhebung sind Anorexie/Wasting, Übelkeit/Erbrechen und Appetitmangel/Inappetenz auf Platz 2, 3 und 7 der häufigste Diagnose bei den Kostenübernahmen. Die Patienten mit einer HiV-Infektion dürften eine Teilmenge dieser Diagnosengruppen sein. Wir wollen speziell für HiV-Patienten sehen nach welchem Schema genehmigt wird, falls es da ein Schema gibt. Daraus soll unser erstes diagnosebezogenes Antragsformular entstehen in dem man nur noch das richtige ankreuzen muss. Das soll dann mit allen relevanten Diagnosen passieren so das es sehr viel leichter wird einen Antrag auszufüllen der dann auch Chancen hat genehmigt zu werden

Ihr könnt uns eure Anträge per Mail an max@besserlebenmitcannabis.de schicken.

Alle persönlichen Daten könnt ihr natürlich schwärzen. Daten werden nicht weitergegeben, rein anoynm ausgewertet und nach Auswertung vollständig gelöscht. Uns ist immer bewusst das es sich um sensible persönliche Daten handelt.

Wir hoffen auf eure Unterstützung so das der erste standardisierte diagnosebezogene Antrag auf Kostenübernahme von uns erstellt werden kann und möglichst schnell den Patienten zu gute kommt

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Austauschbarkeit verschiedener Medizinalcannabisblütensorten

Grundlage ist diese Einteilung von Cannabis in ein 3 x 3 Schema

„OK“ wenn die Sorten auf der Achse 2 gleich eingeteilt sind.
„Möglich“ bei einem Schritt Abweichung (z.B. ↑↑ zu ↑ oder ↑ zu ↔)
„Vorsicht“ bei 2 Schritten,
sonst „Risiko“.

AustauschbarkeitAlte Sorte
BakerstreetBedicaP18/1P20/1RedNo4OrangeNo1BedrobinolP14/1BedrocanP22/1RedNo2
Neue SorteBakerstreetOKOKOKOKOKMöglichVorsichtRISIKORISIKORISIKORISIKO
BedicaOKOKOKOKOKMöglichVorsichtRISIKORISIKORISIKORISIKO
Pedanios 18/1OKOKOKOKOKMöglichVorsichtRISIKORISIKORISIKORISIKO
Pedanios 20/1OKOKOKOKOKMöglichVorsichtRISIKORISIKORISIKORISIKO
Red No. 4OKOKOKOKOKMöglichVorsichtRISIKORISIKORISIKORISIKO
Orange No 1MöglichMöglichMöglichMöglichMöglichOKMöglichVorsichtRISIKORISIKORISIKO
BedrobinolVorsichtVorsichtVorsichtVorsichtVorsichtMöglichOKMöglichVorsichtVorsichtVorsicht
Pedanios 14/1RISIKORISIKORISIKORISIKORISIKOVorsichtMöglichOKMöglichOKOK
BedrocanRISIKORISIKORISIKORISIKORISIKORISIKOVorsichtMöglichOKOKOK
Pedanios 22/1RISIKORISIKORISIKORISIKORISIKORISIKOVorsichtOKOKOKOK
Red No. 2RISIKORISIKORISIKORISIKORISIKORISIKOVorsichtOKOKOKOK

 

AustauschbarkeitAlte Sorte
ArgyleGreenNo3BediolPenelopeBedrolite
Neue SorteArgyleOKOKMöglichVorsichtVorsicht
Green No3OKOKMöglichVorsichtVorsicht
BediolMöglichMöglichOKMöglichVorsicht
PenelopeVorsichtVorsichtMöglichOKRisiko
BedroliteMöglichMöglichMöglichMöglichOK

Arbeitshilfe: Einteilung von Cannabis in ein 3 x 3 Schema

Auf Grundlage des zur Verfügung stehenden Wissens lassen sich die zur Verfügung stehenden Sorten in folgendes Schema einteilen. Prozentangabe gibt den THC Gehalt bzw. THC und CBD Gehalt an.

Achse 1: THC oder THC & CBD oder CBD Sorten.

Achse 2: ↑ „Up“-Wirkung („Sativa“) über ↔ „Weder noch“-Wirkung („Hybrid“) bis zur ↓ „Down“-Wirkung („Indica“)

Blickwinkel ist die Frage der Austauschbarkeit von Sorten, also welche Sorte bei einer Versorgungslücke durch welche ersetzt werden könnte.

D.h. es geht darum – neben der Einteilung in Up und Down – um die Ähnlichkeit von Sorten zueinander. Es geht neben der damit verbundenen Wirksamkeit bei einer Diagnose auch im die Nebenwirkungen, d.h. wenn Patient x mit psych. Erkrankung y Sorte z nicht verträgt, dann sollte auch keine ähnlichen Sorten genutzt werden.

Über die Sorten, die nicht genannt wurden habe ich schlicht keinerlei Informationen, sachdienliche Hinweise gerne!

THC-reiche Sorten

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Teilnehmende gesucht für eine Befragung zum Thema: Medizinisches Cannabis

Teilnehmende gesucht für eine Befragung zum Thema: Medizinisches Cannabis

Im Rahmen eines Projekts des Gesundheitsdezernats der Stadt Frankfurt am Main möchte das Universitätsklinikum Hamburg-Eppendorf Patientinnen und Patienten zu diesem Thema befragen.

Das Ziel der Befragung ist, etwas über die Erfahrungen und Probleme mit dem neuen Verschreibungsverfahren herausfinden.

· Werden Ihnen zur Zeit Cannabis-Arzneimittel ärztlich verschrieben?
· Ist Ihr Antrag auf eine Behandlung mit Cannabis-Arzneimittel abgelehnt worden?
· Sind Sie auf der Suche nach einem Arzt/einer Ärztin, der/die Ihnen Cannabis-Arzneimittel verschreibt?

Wenn Sie eine der Fragen mit ja beantworten können, würden wir uns über eine Teilnahme an der Befragung freuen. Bitte kontaktieren Sie uns per Mail:

med-can@zis-hamburg.de oder rufen Sie uns an unter 040 7410 – 54573.

Für die Teilnahme an einem Interview erhalten Sie eine Aufwandsentschädigung von 20 Euro.

Wenn Sie Personen kennen, die bereits Cannabisarzneimittel bekommen oder sich momentan darum bemühen, freuen wir uns, wenn Sie diese auf die Studie und die Befragung aufmerksam machen würden. Wir danken Ihnen!

Gesetzliche Neuerung bzgl. Cannabis als Medizin in Kraft getreten

Nachdem das Gesetz eigentlich schon im Juli in Kraft treten sollte, sich aber verzögert hatte, nun ist es soweit. Das Gesetz für mehr Sicherheit in der Arzneimittelversorgung wurde im Bundesgesetzblatt veröffentlicht. Auf Seite 1211 steht etwas kryptisch formuliert dass,

1. nach einer stationären Therapie müssen die Kassen wie bei der SAPV innerhalb von drei Tagen entscheiden. Die Regelung, dass hier gar kein Antrag mehr nötig ist, wurde leider gestrichen.

Wichtigert ist:

2. „Leistungen, die auf der Grundlage einer Verordnung einer Vertragsärztin oder eines Vertragsarztes zu erbringen sind, bei denen allein die Dosierung eines Arzneimittels nach Satz 1 angepasst wird oder die einen Wechsel zu anderen getrockneten Blüten oder zu anderen Extrakten in standardisierter Qualität anordnen, bedürfen keiner erneuten Genehmigung nach Satz 2.“

Damit ist ein Wechsel

1. der Dosierung
2. zwischen Blütensorten
3. zwischen Extrakten
ohne neuen Antrag möglich.

Nicht mehr und nicht weniger, ein Wechsel von Dronabinol und Bedrocan Blüten ist damit nicht automatisch möglich.

Deswegen sollten man bei der Antragsstellung weiterhin alle möglichen Medikamente nennen oder zumindest 1 x Blüte, 1 x Extrakt, 1 x Dronabinol

Siehe auch: PDF Seite 69