Die Cannabis Patientensprechstunde* – Informationsabend (Teil 1)

Das Berlin Patiententreffen am 19.10.2018 fällt zugunsten dieser Veranstaltung aus bzw. wird dorthin verlegt.

Uferstraße 8-11, Studio A14, 13357 Berlin
Gastgeber: German Patient Roundtable

Auf Facebook: https://www.facebook.com/events/922097454642993/

Einlass: 17.00 Uhr
Beginn: 18:00 Uhr

***ENGLISH TEXT BELOW***

“Wo finde ich verlässliche Informationen zum Thema “Cannabis als Medizin”? Meine bisherigen Medikamente haben kaum noch Wirkung und teilweise starke Nebenwirkungen. Was kann ich als Patient tun?” Weiterlesen

ACM beschließt Unterstützung für Patienten bei einem Antrag auf den Eigenanbau

ACM beschließt Unterstützung für Patienten bei einem Antrag auf den Eigenanbau

ACM beschließt Unterstützung für Patienten bei einem Antrag auf den Eigenanbau

„Eigentlich sollte das Gesetz aus dem Jahr 2017 dieses Problem lösen und den Eigenanbau überflüssig machen.“

Es gibt weiterhin Patienten, die keine Übernahme für ihre Therapie mit Cannabisblüten erhalten haben. Lehnt die Krankenkasse den Antrag ab, bleibt nur der Klageweg. Auch dies führt nicht immer zu einem Erfolg.

Unter diesen Patienten ist auch ein signifikanter Anteil derer die vor dem neuen Gesetz eine Ausnahmegenehmigung erhielten. Für Patienten ohne Kostenübernahme liegen die gleichen Voraussetzungen wie im Fall Michael F.. Dieser Patient hatte 2017 durch eine erfolgreiche Klage eine Genehmigung für seinen Eigenanbau erhalten.

Das BfArM lehnt aktuell Anträge auf Eigenanbau generell ab. Alternativ bittet die Behörde die Patienten den Antrag zurück zu ziehen. Dieser sei – laut BfArM – eh chancenlos. Daher sollte er besser zurückgenommen werden um damit eine kostenpflichtige Anlehnung zu vermeiden.

Daher freut es mich sehr dass in den ACM-Mitteilungen vom 25. August 2018 zu lesen ist:

„der Vorstand der ACM hat beschlossen, 2 bis 3 Patienten bei einem Antrag auf den Eigenanbau von Cannabis juristisch zu unterstützen. Einer wird der Patient mit Cluster-Kopfschmerzen sein, der vor dem zuständigen Landessozialgericht und dem Bundesverfassungsgericht unterlegen ist. Da in einem früheren Verfahren vor einem Verwaltungsgericht der Krankenkasse später einfiel, die Kosten doch noch zu übernehmen, wollen wir diesmal gleich mehrere Patienten unterstützen. Später hat dieser Patient doch noch erfolgreich sein Recht auf Eigenanbau durchsetzen können.“ [weiterlesen]

Kriterien für Bewerber

Der ACM sucht nun Patienten mit guten Voraussetzungen für die Klagen.

„Geeignete Bewerber für eine Unterstützung durch die ACM sollten folgende Voraussetzungen erfüllen:
1. Sie sollten eine Ausnahmeerlaubnis der Bundesopiumstelle zur Verwendung von Cannabisblüten nach § 3 Abs. 2 BtMG bekommen haben (zwischen 2007 und 2017).
2. Ihre Krankenkasse sollte die Kostenübernahme für eine Therapie mit cannabisbasierten Medikamenten abgelehnt haben.
3. In einem Verfahren vor einem Sozialgericht sollte diese Ablehnung als rechtsgültig bestätigt worden sein.

Interessierte wenden sich bitte an die ACM unter info@cannabis-med.org

Es gibt grundsätzlich darum, dass Patienten, die Cannabis benötigen, aber keine Kostenübernahme durch Ihre Krankenkasse bekommen, dann der Eigenanbau erlaubt sein sollte.“

Glossar: Marinol

Marinol ist der Markenname eines Medikaments mit vollsynthetischem Dronabinol als Wirkstoff. In Deutschland ist es bedeutungslos.

Es ist insbesondere in Kanada und den USA auf dem Markt vertreten.

In den USA ist es bei Anorexie und Kachexie bei einer HIV-Erkrankung und als Antiemetikum gegen die Nebenwirkungen einer Krebstherapie zugelassen.

Ein Import nach Deutschland ist möglich, aber ökonomisch kaum nicht sinnvoll.

Glossar: Tetrahydrocannabinol (THC)

Tetrahydrocannabinol (THC) ist der psychoaktive Hauptwirkstoff der Hanfplanze (Cannabis). Zusammen mit CBD ist THC der am besten erforschte und am häufigsten eingesetzte Wirkstoff beim Einsatz von Cannabis als Medizin.

Andere Namen: Delta-9-THC, Δ9-THC oder in der Medizin Dronabinol (Freiname).

THC fällt in Deutschland unter das Betäubungsmittelgesetz.

Unter Tetrahydrocannabinol versteht man insbesondere das Isomer (−)-trans-Δ9-tetrahydrocannabinol ( (6aR,10aR)-delta-9-tetrahydrocannabinol).

Das Δ9-Tetrahydrocannabinol (Δ9-THC, 6,6,9-Trimethyl-3-pentyl-6a,7,8,10a-tetrahydro-6H-benzo[c]chromen-1-ol) besitzt drei weitere Stereoisomere.

Neben Tetrahydrocannabinol kommt nur (−)-cis-Δ9-tetrahydrocannabinol natürlich vor.

Δ9-Tetrahydrocannabinol fällt in Anlage II BtMG, nur Tetrahydrocannabinol fällt in Anlage III BtMG.