Ausfüllhilfe: MDK-Fragebogen

Der Fragebogen des MDK, amtliche Bezeichnung „Ärztliche Bescheinigung gemäß §31 Absatz 6 SGB V“ ist für viele Patienten und Ärzte ein ernstzunehmendes Hindernis. Dieser Artikel soll die wichtigsten Fragen und Antworten klären und beim Ausfüllen helfen.

Die Reihenfolge der Fragen und Antworten entspricht der auf meinem Fragebogen, es ist nicht auszuschließen dass die Reihenfolge auf deren Bögen eine andere ist, Fragen etwas anders formuliert sind oder der eine oder andere Punkt mehr oder weniger auftaucht. Ich freue mich über Feedback zur Praxistauglichkeit der Anleitung, Hinweise auf Abweichungen oder Änderungen sowie darüber welche Formulierungen bei euch und eurer Diagnose erfolgreich oder nicht erfolgreich waren. Insbesondere gilt es eine Liste der gängigen Medikamente zu erstellen, die vor einer Einstufung als „austherapiert“ getestet werden mussten. Weiterlesen

Wissenswertes zum Thema „Klage gegen die Krankenkasse vor dem Sozialgericht“

Aus meiner persönlichen Erfahrung mit dem Jobcenter (ALG II), der Familienkasse (Kinderzuschlag) und Landesamt für Gesundheit und Soziales (Schwerbehindertenausweis) kann ich nur sagen: Von manch einem Amt braucht man keine ordentliche Prüfung oder korrekte Bescheide erwarten. Der Gang vor ein Sozialgericht ist das Mittel der Wahl um sich hier zur Wehr zu setzen. Für Entscheidungen der Krankenkassen beispielsweise bzgl. der Kostenübernahme von Cannabis-Medikamenten fallen ebenfalls unter die Zuständigkeit der Sozialgerichte.

Klagen vor dem Sozialgericht ist einfach

Ohne Anwalt oder Rechtsschutzversicherung denken viele Menschen garnicht erst an die Möglichkeit einer Klage. Dabei ist der Gang vor das Sozialgericht, insbesondere erstmal in die ersten Instanz, simple.

Die Verfahren sind in aller Regel gerichtskostenfrei.

Für einen Anwalt kann Prozesskostenhilfe beantragt werden, aber was noch viel besser ist: Man braucht beim Sozialgericht keinen Anwalt. Er ist formal nicht notwendig und auch praktisch ist das Sozialrecht darauf ausgelegt auf den Anwalt leicht verzichten zu können.

Die Klage

Für eine Klage reicht einfaches Schreiben indem man erklärt wer man ist, wer der Beklagte ist, welches Problem vorliegt und was man möchte. Dieses Schriftstück reicht man in zweifacher Auflage beim Gericht ein. Relevante Bescheide, Gutachten etc. sollte man beifügen um dem Gericht die Arbeit zu erleichtern und schneller ein Urteil erhalten zu können.

Rechtliche Ausführungen, die Nennung von Paragraphen, Urteilen und Kommentaren zur Rechtslagen sind nicht notwendig. Bezieht man sich konkret auf bestimmte Regelungen sollte man diese nennen, z.B. beim Thema Cannabis und Kostenerstattung SGB V – §31 Abs. 6 und § 13 Falls Urteile in vergleichbaren Fällen bekannt sind kann es hilfreich sein diese zu erwähnen.

Im Netz finden sich zahlreiche Vorlagen für die gängigsten Anliegen vor dem Sozialgericht. Ich werde in diesem Blog in Zukunft Urteile und Musterschreiben veröffentlichen.

Anwälte

Der national wohl bekannteste Anwalt in Sachen Cannabis & Patientenrechte ist Dr. Tolmein von der Kanzlei Menschen und Rechte. In Berlin wurde mir Volker Gerloff empfohlen, bei dem ich bald selbst anrufen werde.

Quelle: Häufige Fragen – Sozialgericht Berlin

Cannabisblüten auf Rezept und die Polizei

Theorie

Theoretisch braucht man als Patient der Cannabisblüten nutzt ebenso wenig ein Beweis für seine „Legalität“ wie ein Patient der ein anderes Arzneimittel nutzt. Dies gilt insbesondere für Betäubungsmittel. Cannabisblüten unterscheidet sich hier rechtlich nicht von Morphium, Ritalin etc.

Dies regelt bei Betäubungsmittel BtMG § 4 Absatz 3

§ 4 Ausnahmen von der Erlaubnispflicht

(1) Einer Erlaubnis nach § 3 bedarf nicht, wer […] in Anlage III bezeichnete Betäubungsmittel a) auf Grund ärztlicher, zahnärztlicher oder tierärztlicher Verschreibung, [..] erwirbt.

Persönliche Erfahrung: Für mein Methylphenidat zur Behandlung meines ADHS brauche ich auch kein Nachweis. Dies gilt im Prinzip für die vollständige Packung, einen einzelnen Blister oder eine einzelne Pille.

Praxis

Solange der Umgang mit Patienten und ihren Cannabisblüten noch kein normaler Alltag für Polizisten ist, können Patienten trotzdem Probleme bekommen.

Auch da Cannabisblüten aus der Apotheke mit dem bloßen Auge nicht von illegalem Rauschgift vom Schwarzmarkt  werden können, hat die Polizei ein gewaltiges praktisches Problem.

Lösung

Um unnötigen Problemen aus dem Weg zu gehen können Patienten folgende Dinge tun:

  • Cannabisblüten nur in der Originaldose mit sich führen.
  • Ein Nachweis über den legalen Erwerb sollte man immer dabei haben.

Bei einem Bezug über ein Kassenrezept sollte man dieses kopieren und sich in der Apotheke auf der Kopie bestätigen lassen dass es eingelöst wurde.

Kauft man Cannabisblüten mit einem Privatrezept erhält man den Durchschlag des Rezeptes der sonst an die Krankenkasse geht zurück und abgestempelt.

Weitere Unterlagen wie die – inzwischen abgelaufene – Ausnahmegenehmigung können ebenfalls hilfreich sein.

Nachweis vom Arzt

Patienten wird empfohlen sich von ihrem behandelten Arzt eine Bestätigung der Therapie mit Cannabis und und der Verschreibung anfertigen zu lassen. Sie sollte den Hinweis enthalten dass der Patient aufgrund seiner Erkrankung auf die ständige Einnahme nach schriftlicher Anweisung bzw. Bedarf in entsprechender Dosierung und Anwendungsform angewiesen ist.

Die Vorschläge sollen helfen der Polizei glaubwürdig zu vermitteln dass man wirklich ein Patient ist. Sie sind rein juristisch gesehen zum einen überflüssig, aber damit auch rechtlich für die Polizei nicht bindend.

Weitere Tipps

Grundsätzlich kann es sinnvoll sein an jedem Orts den man regelmäßig besucht (Arbeitsplatz, Wohnung) und jeden Ort an dem Cannabisblüten lagern (Unterm Kopfkissen, im Bürosafe, bei Muttern im Keller) eine extra Kopie der Unterlagen zu hinterlegen. Im Zweifelsfall hat man selbst und  Damit hat man selbst

Patienten gerade in Kleinstädten können überlegen ob sie die lokale Polizei proaktiv informieren und eine Kopie der Unterlagen zu hinterlegen.

Hausdurchsuchungen

Im Gegensatz zur Rechtslage vor dem Cannabis als Medizin-Gesetz kann und darf die Polizei bei dem Geruch von Cannabis in einer Wohnung etc. nicht automatisch von einer illegalen Handlung ausgehen. In der Vergangenheit gab es Hausdurchsuchungen bei der Polizei bei bekannten Erlaubnisinhabern und die Beschlagnahmung von Cannabisblüten aus der Apotheke.

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