Aus meiner persönlichen Erfahrung mit dem Jobcenter (ALG II), der Familienkasse (Kinderzuschlag) und Landesamt für Gesundheit und Soziales (Schwerbehindertenausweis) kann ich nur sagen: Von manch einem Amt braucht man keine ordentliche Prüfung oder korrekte Bescheide erwarten. Der Gang vor ein Sozialgericht ist das Mittel der Wahl um sich hier zur Wehr zu setzen. Für Entscheidungen der Krankenkassen beispielsweise bzgl. der Kostenübernahme von Cannabis-Medikamenten fallen ebenfalls unter die Zuständigkeit der Sozialgerichte.
Klagen vor dem Sozialgericht ist einfach
Ohne Anwalt oder Rechtsschutzversicherung denken viele Menschen garnicht erst an die Möglichkeit einer Klage. Dabei ist der Gang vor das Sozialgericht, insbesondere erstmal in die ersten Instanz, simple.
Die Verfahren sind in aller Regel gerichtskostenfrei.
Für einen Anwalt kann Prozesskostenhilfe beantragt werden, aber was noch viel besser ist: Man braucht beim Sozialgericht keinen Anwalt. Er ist formal nicht notwendig und auch praktisch ist das Sozialrecht darauf ausgelegt auf den Anwalt leicht verzichten zu können.
Die Klage
Für eine Klage reicht einfaches Schreiben indem man erklärt wer man ist, wer der Beklagte ist, welches Problem vorliegt und was man möchte. Dieses Schriftstück reicht man in zweifacher Auflage beim Gericht ein. Relevante Bescheide, Gutachten etc. sollte man beifügen um dem Gericht die Arbeit zu erleichtern und schneller ein Urteil erhalten zu können.
Rechtliche Ausführungen, die Nennung von Paragraphen, Urteilen und Kommentaren zur Rechtslagen sind nicht notwendig. Bezieht man sich konkret auf bestimmte Regelungen sollte man diese nennen, z.B. beim Thema Cannabis und Kostenerstattung SGB V – §31 Abs. 6 und § 13 Falls Urteile in vergleichbaren Fällen bekannt sind kann es hilfreich sein diese zu erwähnen.
Im Netz finden sich zahlreiche Vorlagen für die gängigsten Anliegen vor dem Sozialgericht. Ich werde in diesem Blog in Zukunft Urteile und Musterschreiben veröffentlichen.
Anwälte
Der national wohl bekannteste Anwalt in Sachen Cannabis & Patientenrechte ist Dr. Tolmein von der Kanzlei Menschen und Rechte. In Berlin wurde mir Volker Gerloff empfohlen, bei dem ich bald selbst anrufen werde.
Quelle: Häufige Fragen – Sozialgericht Berlin